Gericht: Zahnreinigung nur beim Zahnarzt

FRANKFURT/MAIN (maw). Zahnreinigungen bleiben Sache von Zahnärzten. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem rechtskräftigen Urteil entschieden.

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Mit dem Spruch untersagten die Richter einer Zahnmedizinischen Fachassistentin (ZMF) Zahnreinigungen mittels Air-Flow-Verfahren sowie das Bleichen von Zähnen in einem von ihr geführten Zahnkosmetikstudio.

Az.: 6 U 264/10

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