Gericht darf nicht helfen bei Streit um Glaubensrichtung
OLDENBURG (maw). Gehören getrennt lebende Eltern verschiedenen Glaubensrichtungen an und können sich für ihr gemeinsames Kind nicht auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Glaubensgemeinschaft entscheiden, so darf ein Gericht keinem Elternteil Recht geben. Es müsse vielmehr anhand sorgerechtlicher Kriterien entscheiden, welcher Elternteil über die religiöse Erziehung entscheiden darf.
Darauf weist der Nürnberger Fachanwalt für Familienrecht Martin Weispfenning mit Verweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg hin. Das Gericht müsse sich als religiös neutrale staatliche Instanz von der religiösen Fragestellung lösen und nach anderen sorgerechtlichen Kriterien entscheiden, wer über bestimmte Fragen der religiösen Erziehung entscheiden darf, so das OLG. Maßgeblich seien Kriterien wie Kontinuität und Einbettung in das soziale Umfeld. Az.: 13 UF 8/10