Wirecard-Skandal

Gericht ebnet Weg für Musterklage

Im Wirecard-Skandal soll ein Musterverfahren die möglichen Schadenersatzansprüche geschädigter Anleger gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY klären.

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München. Im Wirecard-Skandal soll ein Musterverfahren die möglichen Schadenersatzansprüche geschädigter Anleger gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY klären. Der Beschluss des Landgerichts München I wurde am Mittwoch im Bundesanzeiger veröffentlicht. EY kritisierte die Entscheidung und prüft Rechtsmittel. Das teilte ein Unternehmenssprecher auf Anfrage mit.

Im Wirecard-Insolvenzverfahren haben Gläubiger und Aktionäre insgesamt Forderungen von über 12 Milliarden Euro angemeldet. Vor Gericht geht es zwar um niedrigere Summen, doch falls EY eines Tages rechtskräftig zu Schadenersatz verurteilt werden sollte, könnte das kostspielig für die Wirtschaftsprüfer werden. Musterverfahren dienen dazu, quasi stellvertretend für eine Vielzahl von Klagen eine Entscheidung herbeizuführen. Dafür gibt es ein eigenes Gesetz, das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG).

Allein in München sind im Wirecard-Skandal mittlerweile über tausend Klagen gegen den früheren Wirecard-Vorstandschef Markus Braun und EY eingegangen – die Prüfer hatten die mutmaßlich gefälschten Bilanzen des mittlerweile zerschlagenen Konzerns über Jahre testiert. Zuständig für das Musterverfahren wird nicht das Landgericht München selbst sein, sondern das Bayerische Oberste Landesgericht. (dpa)

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