Gericht fällt Vorentscheidung über Robodoc
FRANKFURT AM MAIN (dpa). Im seit Jahren dauernden Rechtsstreit um Gesundheitsschäden durch den Medizinroboter Robodoc hat das Landgericht Frankfurt eine Vorentscheidung zugunsten der beklagten Klinik gefällt.




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


