Arzt-Bewertung

Gericht stärkt Patientenposition

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Das Landgericht München I stärkt die Meinungsfreiheit von Patienten: Es gibt dem Arztempfehlungsportal jameda recht. Demnach muss ein Zahnarzt eine negative Online-Wertung mit Blick auf freie Meinungsäußerung auf dem Portal hinnehmen, wie jameda am Donnerstag meldete.

Ein Nutzer schrieb, der Arzt sei "mehr an meinem Geld als an meinem Wohl interessiert." Der Portalbetreiber habe die Wertung nach Vorgaben des Bundesgerichtshofs geprüft. Das Landgericht München I bestätigte dies und wies die Klage des Zahnarztes ab. Das Urteil ist rechtskräftig. (mh)

Landgericht München I

Az.: 25 O 19806/16

Mehr zum Thema

Bundesgerichtshof

Arzthaftung: Schadensaufteilung ist nicht zulässig

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Digitalpläne von Gesundheitsminister Lauterbach

Neue gematik: Digitalagentur soll mehr Durchgriffsrechte für stabile TI bekommen

Harndrang und häufiges Wasserlassen

Reizblase: Da mischt oft die Psyche mit

Versorgung bei chronischen und/oder infizierten Wunden

Produkte zur Wundbehandlung: Hecken offen für Fristverlängerung bei Nutzenbewertung

Lesetipps
 beta-Amyloid an den Neuronen

© Getty Images / iStockphoto

Gastbeitrag

Die neue Alzheimer-Definition ist fragwürdig