Arzt-Bewertung

Gericht stärkt Patientenposition

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Das Landgericht München I stärkt die Meinungsfreiheit von Patienten: Es gibt dem Arztempfehlungsportal jameda recht. Demnach muss ein Zahnarzt eine negative Online-Wertung mit Blick auf freie Meinungsäußerung auf dem Portal hinnehmen, wie jameda am Donnerstag meldete.

Ein Nutzer schrieb, der Arzt sei "mehr an meinem Geld als an meinem Wohl interessiert." Der Portalbetreiber habe die Wertung nach Vorgaben des Bundesgerichtshofs geprüft. Das Landgericht München I bestätigte dies und wies die Klage des Zahnarztes ab. Das Urteil ist rechtskräftig. (mh)

Landgericht München I

Az.: 25 O 19806/16

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Kommentare
Peter Gorenflos 18.06.201809:43 Uhr

Sollen drei Alibis unlauteren Wettbewerb vertuschen?

Nun gibt es also drei Jameda-Kunden, die wegen schlechter Bewertungen gegen Jameda geklagt haben und zumindest teilweise verloren haben. Man fragt sich, weshalb sie zahlende Kunden einer Firma sind, die ihre Interessen verletzt, sie könnten den Vertrag doch fristgerecht kündigen. Liegt hier ein abgekartetes Spiel vor, ein Täuschungsmanöver?
Tatsache ist, dass die Statistik zählt und nicht drei Einzelfälle, die bestenfalls als Alibi dienen. Allein die zwangsrekrutierte Dermatologin aus Köln, Astrid Eichhorn, hatte wegen siebzehn (!!!) Bewertungen juristische Auseinandersetzungen mit Jameda und sie ist nur eine von vermutlich einigen hunderten von prozessierenden Kollegen (oder sogar noch mehr? Man müsste das statistisch genau untersuchen!), die bei Jameda zwangsrekrutiert sind, also ohne Einwilligung und vermutlich unter Verletzung der DSGVO beim Portal aufgeführt werden.
Statistik ist das Stichwort und deren Ergebnisse lassen sich mit drei Einzelfällen, drei Alibis, nicht aufheben. Prüfen Sie das bitte selbst. Innerhalb der Web-Page Jamedas kann man beliebige Arztgruppen in beliebigen Städten nach den offensichtlich manipulierten Bewertungs-Durchschnitten 4, 5 und 6 sortieren. Nur mit sehr viel Glück finden Sie dann einen Jameda-Kunden, leicht erkennbar am Profil-Foto. Der inakzeptablen Wettbewerbsverzerrung durch Kombinations-Portale Werbung/Bewertung muss endlich – auf der Grundlage des Artikels des ehemaligen BGH-Vorsitzenden Wolfgang Büscher - eine Absage erteilt werden, juristisch, politisch und gesellschaftlich. Andernfalls versinkt das Gesundheitswesen der Bundesrepublik in Korruption.

Dr. Patricia Singer 12.01.201812:40 Uhr

Sachliche Beurteilung oder unprofessionelles Dampf ablassen?

Ich hoffe für den Zahnarzt und uns alle, dass er in die nächste Distanz geht. Es spricht nichts dagegen einen Arzt sachlich zu bewerten. z.B. Wartezeit war so und so lang, hat sich x Minuten Zeit genommen. Aber oben zitierte Aussage "der Arzt ist nur an meinem Geld interessiert" ist wohl kaum beurteilbar. Das Problem mit dem Notensystem bei Jameda ist auch, dass jeder nur schaut, wer eine 1 hat, aber Jameda schon bei der Bewertung den Patienten auffordert nicht nur 1er zu vergeben. Und sogar wenn intelligentere Patienten beim Lesen von unprofessionellen Kommentaren wissen, diesen nicht ernst zu nehmen, kann man nicht so einfach im Kopf umrechnen, wie dann die Note wirklich wäre.
Außerdem gibt es wohl auch Agenturen, die Hilfe gegen schlechte Bewertungen anbieten und die schlechten zur Akquise vielleicht zuerst selbst schreiben: obwohl ich bisher gute Bewertungen habe, hatte ich eine richtig schlechte, mit Angabe von Alter und Indikationsgebiet, die ich in der Praxis noch nie hatte. Einige Zeit darauf kam ein Angebot einer Agentur gegen so etwas zu helfen. Ich kann natürlich nicht sicher sein, dass das wirklich zusammenhängt oder ob ein echter Patient seine Daten verfälscht hat oder sich einfach jemand einen "Spaß" erlaubt hat. Fazit- sachliche Kommentare, die nachweislich von einem echten Patienten kommen sind eine gute Sache, aber emotional instabile Patienten, die einfach in der Anonymität Dampf ablassen wollen, sollten nicht veröffentlicht werden, wenn sie das nicht sachlich umformulieren.

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