Gesetz will Arbeitsabläufe bei E-Card erleichtern
NEU-ISENBURG (eb). Den Umgang mit der elektronischen Gesundheitskarte will der Gesetzgeber den Praxis- und Apothekenteams ein bisschen erleichtern. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht, der unter anderem folgende Regelung zum Inhalt hat: Nicht nur Ärzte sollen die Einwilligung von Patienten zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten dokumentieren können.
Auch Arzthelferinnen oder das Personal in Apotheken sollen in Zukunft dazu befugt sein. Die Befugnis zur Dokumentation müsse weiter als bisher gefasst werden, heißt es in der Begründung. Nur so könne man den Arbeitsabläufen in den Praxen gerecht werden.
Drucksache 16/12256, S. 48