Rechtsgutachten

Gesetzentwurf zum Tabakwerbeverbot verfassungswidrig?

In einem Rechtsgutachten im Auftrag der Tabakwirtschaft wird das geplante Tabakwerbeverbot scharf kritisiert. Es treffe zum Beispiel unrechtmäßig auf E-Zigaretten zu, heißt es.

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Berlin. Mit Blick auf ein Rechtsgutachten läuft der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) Sturm gegen den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen für ein verschärftes Werbeverbot für Tabakprodukte, E-Zigaretten und deren Nachfüllbehälter, der an diesem Donnerstag im Bundestag abschließend beraten werden soll.

Die Kanzlei Redeker Sellner Dahs kommt in dem im Auftrag des BVTE erstellten Rechtsgutachten zu dem Schluss, das geplante Werbeverbot sei mit dem Grundgesetz unvereinbar. Dies gelte schon für Tabakprodukte, umso mehr aber für risikoärmere E-Zigaretten und erst recht für solche E-Zigaretten, die überhaupt kein Nikotin enthalten.

Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte?

Schließlich erwiesen sich nach Ansicht der Berliner Juristen „sämtliche geplanten Verbote auch als fragwürdige Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltungsgarantie und die unionsrechtlich gewährleisteten Freiheiten des Dienst- und Warenverkehrs. Jedenfalls enthalten weder das Unionsrecht noch die WHO-Tabakrahmenkonvention eine rechtliche Verpflichtung zu ihrem Erlass.“

BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke appellierte am Dienstag in Berlin an die Parlamentarier, diesen Entwurf nicht durchzuwinken: „Die geplanten umfassenden Werbeverbote für Tabakwaren und E-Zigaretten sind unverhältnismäßig und eine willkürliche Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte.

Auch gesundheitspolitisch wäre es vollkommen kontraproduktiv, die Kommunikation zu potenziell weniger schädlichen Alternativen wie E-Zigaretten zu unterbinden, besonders wenn diese auch noch nikotinfrei sind.“ (maw)

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