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E-Health

Gesetzesentwurf noch in diesem Jahr

Die Bundesregierung will die Telemedizin voranbringen: Medikationspläne und Entlassungsbriefe sollen künftig verbindlich auf der Telematik-Infrastruktur angewendet werden.

Julia FrischVon Julia Frisch und Angela MisslbeckAngela Misslbeck Veröffentlicht:
Eine bessere Kommunikation von Telemedizin-Nutzern ist eines der Ziele des E-Health-Gesetzes.

Eine bessere Kommunikation von Telemedizin-Nutzern ist eines der Ziele des E-Health-Gesetzes.

© gekaskr / fotolia.com

BERLIN. Die Bundesregierung will den Aufbau der Telematikinfrastruktur zügig vorantreiben. Noch in diesem Jahr soll ein Referentenentwurf für das E-Health-Gesetz vorliegen. Das hat Oliver Schenk, Abteilungsleiter Grundsatzfragen der Gesundheitspolitik im Bundesgesundheitsministerium, am Donnerstag auf dem 5. Nationalen Fachkongress für Telemedizin in Berlin bekräftigt.

Das Gesetz soll unter anderem die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Medikationspläne und Entlassbriefe verbindlich auf der Telematikinfrastruktur zur Anwendung kommen. Zudem ist ein Verzeichnis von Schnittstellen geplant, das künftig dafür sorgen soll, dass alle Telemedizin-Nutzer miteinander kommunizieren und Daten austauschen können.

Mehr als 200 IT-Schnittstellen im Gesundheitssystem

"Wir müssen für eine Interoperabilität zwischen den mehr als 200 IT-Schnittstellen im Gesundheitssystem sorgen", so Schenk. Das könnte dazu führen, dass künftig nur noch Telemedizin-Projekte gefördert werden, die eine der im Verzeichnis aufgeführten Schnittstellen benutzen.

Dass Telemedizin Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung tatsächlich verbessern kann, ist im Telemedizinprojekt Curaplan Herz Plus der AOK Nordost inzwischen nachgewiesen. Nach diversen internen Auswertungen zeigt nun eine noch nicht veröffentlichte wissenschaftliche Studie, dass das Programm die Versorgung von Herzinsuffizienz-Patienten verbessert und gleichzeitig Kosten senkt, wie beim Kongress bekannt gegeben wurde.

Bessere Versorgung von Herzinsuffizienz-Patienten

"Nach zwei Jahren war die Überlebenswahrscheinlichkeit in der Teilnehmergruppe signifikant besser als in der Kontrollgruppe", so Professor Wolfgang Hoffmann vom Institut für Community Medicine der Uni Greifswald. Das Institut hat dazu die Sterblichkeit von 1943 Patienten im Programm der von 3719 vergleichbaren, herkömmlich versorgten Herzinsuffizienz-Patienten der AOK Nordost gegenübergestellt.

Der Überlebensvorteil sei ungewöhnlich deutlich. Die Überlebenswahrscheinlichkeit war im einjährigen Follow-up 45 Prozent höher als in der Kontrollgruppe. Dabei sind die Kosten niedriger. Die Einsparungen betragen demnach bis zu 2000 Euro pro Jahr bei durchschnittlichen Behandlungskosten von knapp 16.000 Euro jährlich. Sie waren in Brandenburg jedoch wesentlich größer als in Berlin.

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