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Impftempo

Gesundheitsministerium macht das Corona-Boostern gängiger

Die Produktinformationen der Hersteller sollen keine rechtliche Hürde mehr sein. Eine neue Verordnung sieht zudem vor, PCR-Tests in Praxen und Apotheken zu erleichtern.

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Berlin. Vier, fünf oder besser doch sechs Monate Abstand bis zum Boostern? Das Gesundheitsministerium räumt einen viel diskutierten Unsicherheitsfaktor der Booster-Impfungen aus dem Weg, der das Impftempo verlangsamen könnte.

Die Auffrischungen sollen nun auch dann als arzneimittelrechtlich zulassungskonform gelten, wenn die von den Herstellern empfohlenen Impfabstände zwischen der Zweit- und der Drittimpfung über- oder unterschritten werden. Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu Impfabständen „sollen jedoch beachtet werden“.

Das geht aus dem Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Corona-Impfverordnung des geschäftsführenden Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) hervor, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.

Bund schont die Liquiditätsreserve

Der Entwurf sieht zudem vor, dass der Bund die Kosten der Corona-Impfungen wie auch der Antigen-Schnelltests auch für das kommende Jahr vollständig übernehmen soll. In den geltenden Verordnungen ist vorgesehen, dass ab Januar auch wieder die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds sowie die Private Krankenversicherung hätte mitbezahlen sollen. Das aber dürfte den Liquiditätsfonds überstrapazieren. Er muss eine Reserve von mindestens 0,2 Monatsausgaben der Kassen, mithin rund 4,3 Milliarden Euro vorhalten.

Für Arztpraxen und Apotheken sieht die Verordnung eine Erleichterung vor. Praxen und Apotheken, die mit Laboren zusammenarbeiten, sollen für PoC-PCR-Tests je Testung die Vergütung selbst abrechnen können. Sie soll bei 30 Euro je Test liegen Bislang sieht die Testverordnung vor, dass bei Tests mit einem PoC-PCR-Testgerät die Abrechnung für die Labordiagnostik nur durch ein medizinisches Labor möglich sei. (af)

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