Oberlandesgericht Frankfurt

Gewalt in der Ehe kann auch Kindesmisshandlung sein

Der Deutsche Anwaltvereins weist auf die inhaltliche Tragweite eines aktuellen OLG-Urteils hin. Auch heftigen elterlichen Streit nur mitzuerleben, kann als Kindesmisshandlung eingestuft werden.

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Frankfurt am Main. Ist ein Elternteil in der Beziehung gewalttätig, kann das eine spezielle Form der Kindesmisshandlung darstellen – auch wenn der Nachwuchs selbst keine physische Gewalt erfährt. Ein solches Verhalten kann deshalb einen Sorgerechtsentzug nach sich ziehen. Das zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, auf das die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist.

In dem konkreten Fall lebten die beiden neun und fünf Jahre alten Kinder seit der Trennung der Eltern bei der Mutter. Der Vater wurde gegenüber seiner Ex-Partnerin immer wieder gewalttätig bis hin zu Todesdrohungen, weshalb ihm zunächst mehrfach ein Näherungs- und Kontaktverbot ausgesprochen, der Mutter später das alleinige Sorgerecht übertragen wurde. Hiergegen legte der Vater Beschwerde ein – allerdings erfolglos.

Angesichts der Aggression gegenüber der Kindsmutter sei es der Frau nicht zuzumuten, sich regelmäßig mit dem Vater in sorgerechtlichen Fragen abzustimmen, so die Richter. Zudem sei auch der Wille der Kinder zu beachten. Nicht nur, dass diese die Gewalt und Drohungen gegenüber ihrer Mutter miterlebt hätten, was erhebliche Risikofaktoren für die kindliche Entwicklung mit sich bringe. Sie hatten sich darüber hinaus auch selbst für die Übertragung des Sorgerechts auf die Mutter ausgesprochen. (dpa)

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