BGH

Grünes Licht für Bio-Mineralwasser

KARLSRUHE (mwo). Mineralwasser darf als "Bio-Mineralwasser" verkauft werden, wenn sein Schadstoffgehalt deutlich unter den für natürliches Mineralwasser zulässigen Grenzwerten liegt.

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Das ist keine Irreführung, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. Nur weil es für landwirtschaftliche Bio-Produkte gesetzliche Vorgaben gebe, bedeute dies nicht, dass der Begriff "Bio" für andere Lebensmittel tabu ist.

Der BGH wies eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen die Firma Neumarkter Lammsbräu ab.

Az.: I ZR 30/11

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