Sterbehilfe-Prozess

Gutachter bewerten Arzt-Schuld unterschiedlich

Ein Arzt wird verdächtigt, bei seinem Vater Sterbehilfe geleistet zu haben. Vor Gericht geben Gutachter widersprüchliche Einschätzungen ab.

Veröffentlicht:

ULM. Im Sterbehilfe-Prozess vor dem Ulmer Landgericht hatten am dritten Verhandlungstag die Gutachter das Wort.

Die Rechtsmediziner kamen zu sehr konträren Einschätzungen in der Frage, ob der 69-jährige Pneumologe mit einer Lungenfibrose im Finalstadium an einer Überdosis Morphin oder an seiner Grunderkrankung gestorben ist.

Angeklagt sind der 44-jährige Sohn des im Jahre 2008 Verstorbenen - selbst Mediziner - und dessen 72-jährige Mutter, den Tod des Patienten in der Klinik durch eine Manipulation am Morphintropf auf dessen Wunsch herbeigeführt zu haben. Mutter und Sohn schweigen zu den Vorwürfen.

Der Rechtsmediziner Professor Klaus Püschel, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Uniklinikum Hamburg-Eppendorf, geht davon aus, dass der Tod des Patienten, der sich klar in einer Palliativsituation befunden habe, letztlich aber durch die starke Erhöhung der Morphindosis "um das 18-fache" infolge der Manipulation am Perfursor herbeigeführt worden sei. Dadurch sei es zu einer sehr starken Anflutwirkung mit Todesfolge gekommen.

Kritik an Befundergebnissen der Obduktion

Zu einer ganz anderen Bewertung kamen neben weiteren Gutachtern - wie dem Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Uniklinikum Ulm Professor Erich Miltner, in dessen Institut der Verstorbene obduziert worden war - auch der Rechtsmediziner Professor Wolfgang Eisenmenger, emeritierter Direktor des rechtsmedizinischen Instituts an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Er geht davon aus, dass der Tod schon allein durch die gravierenden kardiopulmonalen Grundleiden jederzeit habe eintreten können. So müsse bezweifelt werden, dass die Morphingabe allein auslösend gewesen sei.

Allerdings kritisierte der Münchner Rechtsmediziner die seiner Ansicht nach mangelhaften Befundergebnisse der Obduktion. Da nicht alle indizierten Untersuchungen durchgeführt worden seien, mangle es an Wissen aus der Obduktion.

Wesentliche Erkenntnisse werden von den Aussagen dreier Palliativmediziner als weitere Sachverständige am 30. April erwartet. "Es wird zu klären sein, ob sich der Fall jenseits oder diesseits der Grenze abgespielt hat", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Christof Lehr aus Ulm zur "Ärzte Zeitung".

Es gehe nicht um eine grundsätzlich neue Ausrichtung zur rechtlichen Bewertung der aktiven Sterbehilfe, stellte er klar und rückte damit Einschätzungen von Prozessbeobachtern zurecht, die dem Ulmer Sterbehilfe-Urteil Grundsatzcharakter zusprechen.

Zu bewerten durch das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung sei allein die Kausalität des Geschehens. (bd)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Modernisierung angemahnt

KV Westfalen-Lippe will Reform der Zulassungsverordnung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Kommunikationsexperte Sven Blumenrath

© Michaela Schneider

Gegen unerwartete Gesprächssituationen gewappnet

Tipps für MFA: Schlagfertigkeit im Praxisalltag

Geimpft mit Varilrix: Wie nun gegen Herpes zoster impfen?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Geimpft mit Varilrix: Wie nun gegen Herpes zoster impfen?