Umsatzsteuer

Haben Kassen die Falschen verklagt?

Im Streit um Mehrwertsteuerrückforderungen der Kassen gegenüber Krankenhäusern könnte sich eine unerwartete Wende ergeben. Anwälte sehen die Verrechnungsstellen in der Pflicht.

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KÖLN/BONN. Zytostatika-Zubereitungen für ambulante Chemotherapien im Krankenhaus sind von der Umsatzsteuer befreit. So entschied im Dezember vorigen Jahres der Bundesfinanzhof. Daraufhin forderten die Kassen früher gezahlte Umsatzsteuer von den Kliniken zurück (wir berichteten).

Massenhaft gerichtsanhängig sind Ansprüche ab 2009, die sich nach Angaben des Bonner Rechtsanwalts Matthias Wallhäuser für Häuser im Maximalversorger-Format "auf mehrere Millionen Euro summieren können". - Bundesweit handele es sich schätzungsweise um einen dreistelligen Millionenbetrag.

Ansprüche aus 2010 sind verjährt

Nach Ansicht des Medizinrechtlers Dr. Stephan Porten von der Rechtsanwaltsgesellschaft BDO Legal könnten die Kassen jedoch die Falschen verklagt haben. Denn die Kliniken hätten sich zur Abrechnung mit den Kostenträgern überwiegend Rechenzentren nach Paragraf 300 Absatz 2 SGB V bedient und dabei ihre Ansprüche an diese abgetreten.

Porten: "Sollten die Sozialgerichte dieser Auffassung folgen, müssten sie die Klagen der Krankenkassen gegen die Krankenhäuser als unbegründet abweisen". Einfach an den Rechenzentren schadlos halten könnten sich die Kassen aber vielfach nicht mehr, da sich etwa die Verjährungsfrist für Ansprüche aus 2010 nur bis Ende 2014 per Klage hemmen ließ.

Auf Verbändebene geht unterdessen die Suche nach einer außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit weiter. Wie Wallhäuser berichtet, geben sich beide Parteien bislang wenig beweglich. Etliche Vorschläge würden diskutiert, konkrete Lösungen seien aber noch nicht spruchreif. (cw)

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