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Mehrwertsteuer

Klagewelle gegen Kliniken

Auf Arzneimittel werden 19 Prozent Mehrwertsteuer erhoben. Seit Kurzem höchstrichterlich bestätigte Ausnahme: Zubereitungen von Klinikapotheken für ambulante Chemotherapien. Nun aber fordern die Kassen früher gezahltes Geld zurück.

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HAMBURG. Erst zog sich die Sache jahrelang hin, dann ging sie sogar bis zum Europäischen Gerichtshof. Der befand vergangenes Jahr, dass die Zytostatika-Abgabe im Rahmen ambulanter Chemotherapien in Krankenhäusern umsatzsteuerfrei ist.

Im September zog der Bundesfinanzhof nach und entschied, dass patientenindividuell von Klinikapotheken für ambulante Behandlungen hergestellte Zyto-Zubereitungen einen "mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz" darstellen, der deshalb gemäß Umsatzsteuergesetz steuerfrei bleiben kann (Az.: V R 19/11).

Unmittelbar nach Veröffentlichung dieser Entscheidung Anfang Dezember 2014 begannen die Krankenkassen, in der Vergangenheit an die Kliniken gezahlte Mehrwertsteuer zurückzufordern.

Nach Angaben der Hamburger Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO handelt es sich um eine regelrechte Klagewelle, die sämtliche bundesweit rund 800 Kliniken mit eigener Krankenhausapotheke und ambulanter chemotherapeutischer Versorgung betrifft.

Das Problem: Die Umsatzsteuer wurde längst an den Fiskus weitergeleitet, da jedoch die Kliniken Steuerschuldner waren, können sich die Kassen mit ihren Rückforderungen nicht direkt an die Ämter wenden.

Drohen noch weitere Klagen?

"Derzeit laufen hunderte Klageverfahren mit hohen Summen gegen häufig finanziell marode Krankenhäuser. Sollten die Klagen erfolgreich sein, kann das für einige Krankenhäuser das Aus bedeuten", sagt Wirtschaftsprüfer Joachim Müller von BDO.

Sein Kollege, Medizinrechtler Dr. Stephan Porten ergänzt, dass bei den Fällen, die ihm bekannt sind, je nach Klinikgröße zwischen zehn und 30 Klagen auf Umsatzsteuerrückerstattung anhängig sind.

Dabei drehten sich die schweren Brocken um Beträge zwischen 500.000 und 1,8 Millionen Euro.

Nicht auszuschließen, dass es für die Kliniken noch dicker kommt: "Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs bezieht sich lediglich auf Zytostatika", heißt es in einer Mitteilung der Hamburger Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

"Falls die Krankenkassen auch die Umsatzsteuerpflicht bei der Abgabe von Krebsimmuntherapeutika und anderer Krebsmittel hinterfragen, sind weitere Millionenklagen programmiert.

Porten erklärt, dass BDO, die derzeit etliche Klienten in dieser Angelegenheit hätten, "an einer Verhandlungslösung mit den Krankenkassen unter Einbeziehung der Finanzbehörden" arbeitet.

Prinzipiell zeigten sich die Kostenträger "für eine gütliche Lösung offen", versichert er. (cw)

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