Hängepartie um AOK-Vertragssoftware

Verzögert sich der Start des AOK-Hausarztvertrags im Ländle wegen eines Streits der Software-Hersteller? Auszuschließen ist das derzeit nicht. Eine vorläufige Entscheidung fällt demnächst vor Gericht.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Ärztin am Computer: Ohne die passende Software können Hausärzte nicht am AOK-Vertrag in Baden-Württemberg teilnehmen.

Ärztin am Computer: Ohne die passende Software können Hausärzte nicht am AOK-Vertrag in Baden-Württemberg teilnehmen.

© Foto: Klaro

Mit welcher Software sollen Hausärzte arbeiten dürfen, wenn sie am Vertrag der AOK Baden-Württemberg mit Medi und dem Hausärzteverband Baden-Württemberg teilnehmen wollen? Um diese Frage wird schon seit Monaten gestritten.

Klar ist, dass es bei der Umsetzung des AOK-Hausarztvertrags ohne Vertragssoftware nicht geht. Bisher gibt es nur ein Programm, das die Anforderungen an die Umsetzung des Vertrags erfüllt: Hausarzt plus. Die Software wurde vom Unternehmen InterComponentWare (ICW) in Kooperation mit der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft für den Vertrag entwickelt und wird seit der endgültigen Einigung ab Juli Vertragsteilnehmern angeboten.

Im Oktober sollte die Software einsatzbereit sein

Anwender sollen knapp 35 Euro im Monat für die Softwarewartung bezahlen, erhalten dafür aber zusätzlich einen Konnektor für die Online-Anbindung, der zum einen für eine komfortable Abwicklung sorgen soll, zum anderen in Zukunft auch für andere Online-Anwendungen einsetzbar wäre, etwa wenn die elektronische Gesundheitskarte kommt.

Von Oktober an beginnt nach den Planungen der Vertragspartner - AOK Baden-Württemberg, Hausärzteverband Baden-Württemberg und Medi - die Einschreibung der Patienten. Wer seine Patienten dann sofort einschreiben will, braucht eine funktionierende Software.

"Uns war es wichtig, dass es zum Vertragsstart eine fertige Software gibt, deshalb haben wir mit Hausarzt plus eine Art Prototyp entwickelt, der auf jeden Fall zur Verfügung steht, auch wenn ein Softwarehaus den Vertrag vielleicht nicht rechtzeitig umsetzt", sagte Dr. Berthold Dietsche der "Ärzte Zeitung" auf Anfrage. Hintergrund seien auch die Erfahrungen mit dem Barmer Hausarztvertrag, der zunächst nur auf Papier abgewickelt werden konnte, weil die Software nicht rechtzeitig fertig war.

Den angestammten Softwarehäusern war dieses Vorgehen von Anfang an ein Dorn im Auge. Anfang August hat dann DOCexpert beim Landgericht Heidelberg eine Einstweilige Verfügung gegen ICW erwirkt, die einen Vertrieb von Hausarzt plus untersagt, bis andere Softwarehersteller die Möglichkeit haben, eine eigene Software zu programmieren.

Dadurch könnte der Start des Vertrags möglicherweise verzögert werden. ICW legte kurz darauf Widerspruch ein. Eine Entscheidung wird für Ende August erwartet. Ärzte, die Hausarzt plus bereits in ihrer Praxis hätten installieren lassen, hätten keine Nachteile aus der einstweiligen Verfügung von DOCexpert zu befürchten, teilte ICW mit.

Ziel von DOCexpert ist es nach eigenen Angaben, Wettbewerbsgleichheit bei der Umsetzung der Vertragssoftware zu erhalten. Nach Angaben der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft ist das aber bereits der Fall: Die für eine Umsetzung des Vertrags erforderlichen Informationen seien an mehrere Softwarehäuser gegangen und könnten jetzt in die eigenen Programme eingearbeitet werden.

Software für den AOK-Hausarztvertrag

Für die Zulassung als Vertragssoftware können sich Praxis-EDV-Anbieter zertifizieren lassen. Eine KBV-Zulassung ist dafür nicht Voraussetzung. Eine Liste der zugelassenen Programme wird über www.hausaerzteverband.de abrufbar sein.

Bestimmte Mindestanforderungen für die Teilnahme am AOK-Hausarztvertrag muss auch die Hardware in der Arztpraxis erfüllen. So muss der Hauptrechner zehn Gigabyte freie Festplattenkapazität haben, und der Arbeitsspeicher (RAM) sollte 1024 Megabyte haben. Mit alten PC ist eine Teilnahme also nicht möglich. Eine weitere Voraussetzung ist die Online-Anbindung der Praxisrechner, am besten über DSL. (ger)

Lesen Sie dazu auch:

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