Haftungsfall: Schuldeingeständnis oder nicht?
KÖLN (cla/ger). Ärzte sollten im Falle eines Strafverfahrens wegen Komplikationen bei der Behandlung nie ein Schuldeingeständnis abgeben. Außerdem sollten sie die Klage ihrer Versicherung und einem möglichen Arbeitgeber melden, denn den Strafverfahren folgen oft zivilrechtliche Ansprüche.