Hartes Urteil für Vermieter
KARLSRUHE (dpa). Vermieter dürfen keinen Zuschlag zur Miete als Ausgleich für unwirksame Renovierungsklauseln verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden.
Hintergrund ist die BGH-Rechtsprechung der vergangenen Jahre, nach der zahlreiche Renovierungsklauseln in Formular-Mietverträgen unwirksam sind - etwa wegen "starrer", vom tatsächlichen Zustand der Wohnung unabhängiger Fristen.
Im konkreten Fall forderte der Vermieter einer Düsseldorfer Wohnung einen Zuschlag, der monatlich 71 Cent pro Quadratmeter über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen sollte, weil er wegen einer ungültigen Klausel selbst für Schönheitsreparaturen verantwortlich war.
Der Mieter akzeptierte nur die Anhebung der Monatsmiete auf das ortsübliche Niveau. Der BGH lehnte jetzt jegliche Anhebung ab, die über die ortsübliche Vergleichsmiete - die gesetzliche Grenze für Mieterhöhungen - hinausgeht.
Urteil des Bundesgerichtshofs, Az.: VIII ZR 181/07