Direkt zum Inhaltsbereich

Hartes Urteil für Vermieter

Veröffentlicht:

KARLSRUHE (dpa). Vermieter dürfen keinen Zuschlag zur Miete als Ausgleich für unwirksame Renovierungsklauseln verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden.

Hintergrund ist die BGH-Rechtsprechung der vergangenen Jahre, nach der zahlreiche Renovierungsklauseln in Formular-Mietverträgen unwirksam sind - etwa wegen "starrer", vom tatsächlichen Zustand der Wohnung unabhängiger Fristen.

Im konkreten Fall forderte der Vermieter einer Düsseldorfer Wohnung einen Zuschlag, der monatlich 71 Cent pro Quadratmeter über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen sollte, weil er wegen einer ungültigen Klausel selbst für Schönheitsreparaturen verantwortlich war.

Der Mieter akzeptierte nur die Anhebung der Monatsmiete auf das ortsübliche Niveau. Der BGH lehnte jetzt jegliche Anhebung ab, die über die ortsübliche Vergleichsmiete - die gesetzliche Grenze für Mieterhöhungen - hinausgeht.

Urteil des Bundesgerichtshofs, Az.: VIII ZR 181/07

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vorsicht Honorarverlust

DMP: Warum Praxen den Datentransfer prüfen sollten

Deutscher Rheumatologiekongress startet

Rheumatoide Arthritis: Eingreifen, bevor sie ausbricht!

Lesetipps
Ein Korb mit Pilzen

© xhuzz / stock.adobe.com / Generated with AI

Intoxikationen

Pilzvergiftungen: Was ist für Hausärzte relevant?

Sonja Optendrenk steht an einem Geländer, im Hintergrund ist die Spree zu sehen.

© Rolf Schulten

An der Spitze des Gemeinsamen Bundesausschusses

G-BA-Vorsitzende Sonja Optendrenk sieht sich als Streiterin der Selbstverwaltung

Ältere Frau bei einer Psychiotherapie

© Herbie / Fotolia

Multimodale Therapie

Dystonien: Welche alternativen Therapieansätze gibt es?