Direkt zum Inhaltsbereich

Hartes Urteil für Vermieter

Veröffentlicht:

KARLSRUHE (dpa). Vermieter dürfen keinen Zuschlag zur Miete als Ausgleich für unwirksame Renovierungsklauseln verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden.

Hintergrund ist die BGH-Rechtsprechung der vergangenen Jahre, nach der zahlreiche Renovierungsklauseln in Formular-Mietverträgen unwirksam sind - etwa wegen "starrer", vom tatsächlichen Zustand der Wohnung unabhängiger Fristen.

Im konkreten Fall forderte der Vermieter einer Düsseldorfer Wohnung einen Zuschlag, der monatlich 71 Cent pro Quadratmeter über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen sollte, weil er wegen einer ungültigen Klausel selbst für Schönheitsreparaturen verantwortlich war.

Der Mieter akzeptierte nur die Anhebung der Monatsmiete auf das ortsübliche Niveau. Der BGH lehnte jetzt jegliche Anhebung ab, die über die ortsübliche Vergleichsmiete - die gesetzliche Grenze für Mieterhöhungen - hinausgeht.

Urteil des Bundesgerichtshofs, Az.: VIII ZR 181/07

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sechs Monate längeres Gesamtüberleben

Daraxonrasib beim Pankreaskarzinom: Besser als die Chemotherapie?

Immuncheckpointhemmer plus Neoantigentherapie

mRNA-Impfung bei Melanomen: Vorboten eines neuen Standards?

Gefahren durch UV-Filter und Verpackung

Wie gesundheitsschädlich sind Kosmetika?

Lesetipps
Etwa jede zehnte Fledermaus in Deutschland könne mit dem Tollwut-Virus infiziert sein. Damit ist die gefahr der Übertragung zwar gering, jedoch nicht null. In die Hand nehmen sollte man sie deshalb nicht.

© Daria / Stock.adobe.com

Importhunde und Fledermäuse

Tollwut-Risiken in Deutschland – und wie sie sich vermeiden lassen

Füße mit Lymphödem

© [M]_Dr. P. Marazzi / Science Photo Library

Ödem ist nicht gleich Ödem

Lymphödem versus Lipödem: Tipps für Diagnostik und Therapie