Hartmannbund: Ärzte keine Handlanger der Kassen

Dass der Korruptionsparagraf bei Vertragsärzten greift, will der Hartmannbund nicht akzeptieren.

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HANNOVER (cben). Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Braunschweig (OLG), Ärzte als "Beauftragte" der Krankenkassen zu behandeln, hat der Landesvorsitzende des Hartmannbundes (HB) in Niedersachsen, Dr. Bernd Lücke, auf das Schärfste kritisiert. Er sieht die Therapiefreiheit in Gefahr. "Wenn wir wie Beauftrage oder Angestellte der Kassen behandelt werden, dann müssten wir in der Behandlung auch das tun, was die Kassen für richtig halten", so Lücke, "andernfalls würden wir schadenersatzpflichtig! Das wäre vollkommen absurd und das Ende der Therapiefreiheit!"

Ärzte seien Anwälte der Patienten und nur ihnen verantwortlich, so Lücke. "Wenn Geschäftsbeziehungen zwischen zwei Unternehmern - hier Ärzte und Apothekern - unterbunden werden sollen, so müsse dies der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch V regeln, wie in anderen Fällen (z.B. Hörgeräte), bereits geschehen."

Wie berichtet, hatte das OLG Braunschweig eine Kooperation zwischen einem Apotheker und einem Arzt moniert. Angeblich hatte der Arzt von dem Apotheker unter anderem Mietkostenzuschüsse erhalten und den Apotheker möglicherweise deshalb bevorzugt.

Der Beschluss des OLG Braunschweig verletze die Normen des Paragrafen 103 Grundgesetz, wonach eine Tat nur bestraft werden kann, wenn die Strafbarkeit schon vor der Tat gesetzlich bestimmt war. Weder die Staatsanwaltschaft noch ein Richter könnten über die Anwendung des Korruptions-Paragrafen 299 des Strafgesetzbuches (StGB) den Arzt zum Handlanger der Krankenkassen machen, hieß es. Ärzte dürfen nicht allgemein nach 299 StGB behandelt werden, so Lücke. "Wenn der Gesetzgeber es will, dann sollte er konkret bestimmte Strafbestände ausschließen. Aber Ärzten und Patienten nicht die Freiheit der Medizin nehmen." Zudem stelle der Beschluss des OLG Braunschweig eine absolute Mindermeinung der Juristen dar, so Lücke. "Es widerspricht vollständig dem Gutachten der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, der Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen."

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