Hartz IV: Jobcenter müssen PKV voll bezahlen

Die Jobcenter müssen die Krankenkassenbeiträge für privat versicherte Hartz-IV-Empfänger in voller Höhe übernehmen. Das hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden.

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:
Privatversicherte Bezieher von Hartz-IV haben Anspruch auf die volle Übernahme ihrer Versicherungsprämie durch die Grundsicherungsträger.

Privatversicherte Bezieher von Hartz-IV haben Anspruch auf die volle Übernahme ihrer Versicherungsprämie durch die Grundsicherungsträger.

© dpa

KASSEL. Über 30.000 privat krankenversicherte Hartz-IV-Empfänger bekommen die Kosten einer Privatversicherung im Basistarif von den Jobcentern voll erstattet. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am Dienstag entschieden.

Zur Begründung verwiesen die Kasseler Richter auf eine "planwidrige Lücke" im Gesetz. Diese sei verfassungskonform zu schließen (wir berichteten kurz).

Bis Ende 2008 wurden Hartz-IV-Empfänger automatisch in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung aufgenommen. Wollten sie eine private Versicherung aufrechterhalten, bekamen Sie hierfür einen Zuschuss bis zu 129,54 Euro im Monat.

Seit Anfang 2009 können Privatversicherte jedoch auch bei Arbeitslosigkeit nicht mehr in die GKV zurückkehren, müssen aber eine Krankenversicherung abschließen.

Die Privatkassen müssen hierfür einen Basistarif anbieten, der Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung anbietet. Der Beitrag ist derzeit auf monatlich 575,44 Euro begrenzt. Für Hartz-IV-Empfänger gilt auf Antrag der halbe Beitragssatz.

Nach Regierungsangaben vom März 2010 sind unter den Versicherten im Basistarif 32.000 Arbeitslose, überwiegend vormals Selbstständige. Der Kläger im konkreten Fall war selbstständiger Rechtsanwalt und seit seiner Referendarzeit privat versichert.

2009 war er auf Hartz IV angewiesen. Das Jobcenter Saarbrücken zahlte für die Krankenversicherung aber nur den zuvor üblichen Zuschuss von knapp 130 Euro. Monatlich 80 Euro musste der frühere Anwalt daher aus seiner Regelleistung zahlen.

Mehrere Landessozialgerichte hatten inzwischen entschieden, dass die Jobcenter die vollen Kosten des Basistarifs erstatten müssen. Dem schloss sich nun auch das BSG an: Der Gesetzgeber habe dieses Problem schlicht unterschätzt.

Bei Verabschiedung der im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz enthaltenen Hartz-IV-Regeln sei der Gesetzgeber Anfang 2007 von einem "bezahlbaren Basistarif" ausgegangen. Die Daten für die Berechnung des Tarifs hätten aber erst Ende 2008 vorgelegen.

Eine so hohe Eigenbeteiligung sei nicht absehbar und auch nicht gewollt gewesen, erklärte das BSG. Auch für freiwillige GKV-Mitglieder würden die Beiträge in voller Höhe übernommen.

Der PKV-Verband begrüßte das Urteil. Die Krankenversicherung gehöre zum Existenzminimum, erklärte Geschäftsführer Stefan Reker. Obwohl die PKV bei Hilfebedürftigkeit den Preis ihres Basistarifs schon halbiere, reichten die früheren Zahlungen von 130 Euro nicht aus.

Die gesetzlichen Kassen forderten im Gegenzug nun ebenfalls mehr Geld. Sie erhielten von den Jobcentern nur 131,34 Euro je Arbeitslosem, so die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer. Die Ausgaben je Mitglied beliefen sich im Schnitt auf monatlich 278 Euro.

Zufrieden über das Urteil äußerten sich die Grünen. Das Urteil sei "ein absehbarer Rüffel für die Bundesregierung". Die Lösung könne jedoch nicht darin bestehen, nur die Deckungslücke für die PKV-Versicherten zu schließen.

Vielmehr sei eine Gleichbehandlung aller Krankenversicherten unabdingbar, teilten Grünen-Gesundheitsexpertin Biggi Bender und Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik mit.

Az.: B 4 AS 108/10 R

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