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Hartz IV wieder in Karlsruhe

BERLIN (mwo). Auch mit den aktuellen Hartz-IV-Leistungen wird sich nun das Bundesverfassungsgericht befassen.

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Das Sozialgericht (SG) Berlin legte eine vom DGB-Rechtsschutz vertretene Klage dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Die Regelleistung für Alleinstehende sei um 36 Euro zu gering und gewährleiste nicht ein menschenwürdiges Existenzminimum.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2010 die damaligen Hartz-IV-Leistungen als verfassungswidrig verworfen und eine transparente Berechnung verlangt.

Danach war die Regelleistung für Alleinerziehende um fünf und Anfang 2012 um weitere zehn Euro erhöht worden.

Nach Überzeugung des SG Berlin reicht auch das noch nicht aus. Der klagenden dreiköpfigen Familie fehlten immer noch monatlich 100 Euro für ein menschenwürdiges Leben.

Az.: S 55 AS 9238/12

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