Direkt zum Inhaltsbereich

Hartz IV wieder in Karlsruhe

BERLIN (mwo). Auch mit den aktuellen Hartz-IV-Leistungen wird sich nun das Bundesverfassungsgericht befassen.

Veröffentlicht:

Das Sozialgericht (SG) Berlin legte eine vom DGB-Rechtsschutz vertretene Klage dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Die Regelleistung für Alleinstehende sei um 36 Euro zu gering und gewährleiste nicht ein menschenwürdiges Existenzminimum.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2010 die damaligen Hartz-IV-Leistungen als verfassungswidrig verworfen und eine transparente Berechnung verlangt.

Danach war die Regelleistung für Alleinerziehende um fünf und Anfang 2012 um weitere zehn Euro erhöht worden.

Nach Überzeugung des SG Berlin reicht auch das noch nicht aus. Der klagenden dreiköpfigen Familie fehlten immer noch monatlich 100 Euro für ein menschenwürdiges Leben.

Az.: S 55 AS 9238/12

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Berufsobergericht für Heilberufe Berlin

Urteil: Kein Maulkorb für Ärzte wegen Äußerungen zu COVID-Pandemie

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Krafttraining bis zur Erschöpfung

„Adonis-Komplex“: Was Ärzte beim Verdacht auf Muskeldysmorphie tun können

Hausärztin gibt Tipps

Darauf ist in der Kommunikation mit Skabies-Patienten zu achten

Lesetipps
Eine Hand hält ein

© Sergey Nivens / stock.adobe.com

Jetzt abonnieren

Unsere Newsletter in der Übersicht