Betrugsverdacht gegen Ärzte

Hat die Justiz einen Rückzieher gemacht?

Drei Jahre lang soll bundesweit gegen rund 10.000 Ärzte wegen des Abrechnungsbetrugs mit Laborleistungen ermittelt worden sein. Verurteilt wurde allerdings nur ein einziger - weil die Justiz angeblich zu viele Verfahren hat verjähren lassen.

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Die Abrechnung von Laboruntersuchungen ist immer wieder in den Fokus der Ermittler geraten.

Die Abrechnung von Laboruntersuchungen ist immer wieder in den Fokus der Ermittler geraten.

© Alexander Raths / fotolia.com

MÜNCHEN. Haben die Justizbehörden in Bayern Verfahren gegen Ärzte, gegen die wegen des Verdachts der betrügerischen Abrechnung von Laborleistungen ermittelt worden war, vor fünf Jahren vorschnell und auf Weisung von "oben" eingestellt?

Das zumindest berichtete das "Handelsblatt" in seiner Montagsausgabe unter der Überschrift "Die bayerische Justizaffäre".

Das Justizministerium weist die Vorwürfe zurück. Es habe keine Einflussnahme auf die relevanten Entscheidungen der Staatsanwaltschaft gegeben.

Nach Darstellung des "Handelsblattes" hatte eine "Soko Labor" des Landeskriminalamtes drei Jahre lang gegen bundesweit rund 10.000 Ärzte ermittelt, die mit unzulässigen Abrechnungen für Laborleistungen Patienten und Kassen um 500 Millionen Euro geschädigt haben sollen.

Mit im Visier der Staatsanwaltschaft war auch der Augsburger Laborarzt Dr. Bernd Schottdorf.

Die Ermittlungen führten dazu, dass ein Münchner Allgemeinarzt im August 2010 vom Landgericht München wegen Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt wurde.

Viele Verfahren verjährt?

Bereits Ende 2009 hatte die Staatsanwaltschaft Augsburg jedoch die Verfahren gegen 151 Beschuldigte eingestellt, weil kein "hinreichender Tatverdacht" bestand.

Inzwischen seien die meisten Vorwürfe verjährt. Einige Verfahren seien gegen Zahlung von Geldbußen oder im Hinblick auf zu erwartende Strafen in anderen Verfahren eingestellt, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Der Bundesgerichtshof hatte im Januar 2012 die Revision des Münchner Arztes verworfen. In seinem Beschluss kam der BGH zum Ergebnis, dass dieser zu Recht in 128 Fällen wegen Abrechnungsbetrugs eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich erbrachte Leistungen verurteilt worden war.

Mit der Erbringung von Naturheilverfahren, Homöopathie- und Osteopathieleistungen sowie Traditioneller Chinesischer Medizin habe der Arzt in seiner Privatpraxis die Patienten über die Richtigkeit dieser Abrechnungen für tatsächlich nicht erbrachte, tatsächlich nicht von ihm erbrachte und tatsächlich nicht so erbrachte Leistungen getäuscht.

In sechs Fällen habe der Arzt in Absprache mit Patienten für angeblich erbrachte und erstattungsfähige Leistungen Rechnungen ausgestellt, die von den Patienten bei der Versicherung und der Beihilfe eingereicht wurden.

Aufklärung gefordert

Bei der Verurteilung spielte auch eine Rolle, dass der Arzt Speziallaborleistungen (M III und M IV), die er von der Laborgruppe Schottdorf im Rahmen einer Kooperation bezogen hatte, als eigene Leistungen in Rechnung stellte.

Auch habe der Arzt M II-Leistungen mit dem Höchststeigerungsfaktor von 1,3 abgerechnet, obgleich er keine einzige Befundung selbst durchgeführt, sondern alle Parameter bei der Laborgemeinschaft bezogen hatte.

Unterdessen fordert die Opposition im Bayerischen Landtag Aufklärung. Im Raum stehe der Vorwurf, "dass durch die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft fast alle Verfahren gegen Tausende Ärzte wegen Betruges verjährt sind", erklärte der rechtspolitische Sprecher der Freien Wähler im Landtag, Florian Streibl. (sto)

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