Abrechnung
Hausarztinternisten dürfen ab sofort kardiorespiratorische Polygraphie erbringen
Seit 1. April gilt die neue Qualitätssicherungsvereinbarung zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen. Bisher war die kardiorespiratorische Polygraphie Schlafmedizinern vorbehalten.