Traubenzucker

Health Claims zu Recht nicht zugelassen

Europarichter erteilen einseitigen Gesundheitsausssagen eine Abfuhr: Zucker darf nicht zu stark beworben werden.

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LUXEMBURG. Gesundheitsbezogene Werbung für Lebensmittel kann auch dann unzulässig sein, wenn die darin gemachten Aussagen richtig sind. So ist Traubenzucker zwar wichtig für den Energiestoffwechsel, dennoch sollte Gesundheitswerbung nicht zum Verzehr von mehr Zucker aufrufen, urteilte jetzt das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg und wies damit eine Klage von Dextro Energy ab.

Das deutsche Unternehmen mit Sitz in Meerbusch bei Neuss hatte 2011 Antrag auf Zulassung verschiedener Gesundheitsaussagen, sogenannter "Health Claims" gestellt, etwa "Glucose trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei" oder "Glucose unterstützt die körperliche Betätigung".

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hatte diese Aussagen aus wissenschaftlicher Sicht bestätigt. Dennoch verweigerte die EU-Kommission die Zulassung. Die Werbung sende "ein verwirrendes Signal an die Verbraucher". Denn sie rufe zum Verzehr von Zucker auf, obwohl allgemein eine Verringerung des Zuckerkonsums empfohlen werde.

Die dagegen gerichtete Klage von Dextro Energy blieb erfolglos. Laut EuG ist eine positive Stellungnahme der EFSA für die EU-Kommission nicht bindend. Vielmehr dürfe sie auch andere relevante Faktoren berücksichtigen.

Nach allgemein anerkannten Gesundheitsgrundsätzen sollten Verbraucher ihren Zuckerkonsum verringern, betonten die Luxemburger Richter.

Demgegenüber stellten die vom Hersteller beantragten Health Claims einseitig die positiven Effekte von Glucose heraus, "ohne die mit dem Verzehr von mehr Zucker verbundenen Gefahren zu erwähnen".

Zu Recht habe die Kommission entschieden, dass dies "mehrdeutig und irreführend" sei. Gegen das EuG-Urteil kann Dextro Energy Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einlegen. (mwo)

Az.: T-100/15

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