Kryokonservierung

Heilfürsorge muss Spermienlagerung nicht immer zahlen

LÜNEBURG (mwo). Die Heilfürsorge für Beamte muss die dauerhafte Lagerung eingefrorener Samenzellen nicht zahlen. Bedingung dafür ist, dass der Anlass für die Kryokonservierung wie eine Erkrankung nicht mehr gegeben ist.

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Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg mit einem kürzlich veröffentlichten Beschluss entschieden. Dies gilt auch, wenn die Kosten für das Einfrieren zunächst übernommen worden waren.

Im konkreten Fall litt der Kläger an Prostata-Krebs. Diese wurde entfernt, anschließend bekam er eine Chemotherapie. Weil er sich sorgte, er könne dauerhaft unfruchtbar werden, hatte er vorher Samenzellen einfrieren lassen.

Die Kosten für die Kryokonservierung hatte die Heilfürsorge - die Krankenversicherung für einen Teil der Beamten, vor allem Polizisten - getragen. Die Unfruchtbarkeit trat nicht ein. Daher lehnte die Heilfürsorge die weitere Kostenübernahme für das Einfrieren ab.

Zu Recht, wie das OVG entschied. In solchen Fällen könne es zwar "im Zuge einer umsichtigen Familienplanung sinnvoll sein, die gewonnenen Samenzellen weiter aufzubewahren", so die Richter.

"Dies dient jedoch nicht der Linderung krankheitsbedingter körperlicher Beeinträchtigungen." Ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber der Heilfürsorge bestehe daher nicht.

Az.: 5 LA 247/11

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