Direkt zum Inhaltsbereich

Heilmittel - Anbieter brauchen korrekte Rezepte

Veröffentlicht:

KASSEL (mwo). Ärzte sollten Heilmittelverordnungen genau und korrekt ausfüllen. Andernfalls brauchen sie sich über eventuelle Rückfragen der Leistungserbringer nicht zu wundern.

Das geht aus einem inzwischen schriftlich vorliegenden Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel hervor. Danach müssen die Leistungserbringer eine Kürzung ihrer Abrechnung hinnehmen, wenn sie unvollständige Verordnungen von Ärzten akzeptieren.

Konkret bestätigte das Bundessozialgericht Kürzungen der AOK Baden-Württemberg wegen unvollständiger oder fehlerhafter Verordnungen. Zur Begründung betonten die Kasseler Richter, die Prüfpflicht für Leistungserbringer sei sowohl dem Gesetz als auch der Heilmittelrichtlinie zu entnehmen.

Danach dürften die Leistungserbringer eine Verordnung nur umsetzen, wenn sie alle "für eine wirksame und wirtschaftliche Heilmitteltherapie notwendigen ärztlichen Angaben" enthält.

Az.: B 1 KR 4/09 R

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Oberlandesgericht Celle

AstraZeneca muss Auskunft über Corona-Impfstoff geben

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Bei erfolgreich therapierter Sialorrhö ist Teilhabe wieder leichter möglich

© Olesia Bilkei / stock.adobe.com [Symbolbild]

Glycopyrroniumbromid bei schwerer Sialorrhö

Wirtschaftliche Verordnung durch bundesweite Praxisbesonderheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Proveca GmbH, Düsseldorf
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

162 Studien ausgewertet

Häufigkeit von zerebralen Aneurysmata nimmt zu

Lesetipps
Körpersprache ist stärker als das gesprochene Wort. Man kann aufgebrachten Patienten daher durchaus auch die Handfläche zeigen, also leicht ausgestreckter Arm, man zeigt die Handfläche und signalisiert dem Patienten „Stopp“, so Praxisberaterin Christiane Fleißner-Mielke.

© Doodeez / Stock.adobe.com

Praktische Tipps

Aufgebrachte Patienten? Wie Praxisteams sicher deeskalieren

Ärztin untersucht Schilddrüse

© Peakstock - stock.adobe.com

Systematische Ursachensuche

Therapierefraktäre Hypothyreose: Was steckt dahinter?