VV der KV Bayerns

Heilmittel-Prüfvorgaben gehen an der Realität vorbei!

Die Vertreterversammlung der KV Bayerns moniert die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach dem Fachgruppenschnitt - mit gewichtigen Argumenten.

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Die "Wirtschaftlichkeitsprüfung Heilmittel" nach Fachgruppendurchschnitten geht nach einer Analyse der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) an der Versorgungswirklichkeit vorbei.

"Die gesetzliche Prüfvorgabe ist nicht sachgerecht", erklärte KVB-Vorsitzender Dr. Wolfgang Krombholz bei der Vertreterversammlung.

Die Verordnungshäufigkeit von Heilmitteln sei bei Hausärzten und Fachärzten in Bayern höchst unterschiedlich, berichtete KVB-Analyst Dr. Martin Tauscher.

So liegen nur etwa 40 Prozent der Hausärzte mit ihren Heilmittel-Verordnungen im Mittelfeld, jeder vierte Hausarzt liege zum Teil sogar weit über dem Durchschnitt.

Andererseits gebe es eine beträchtliche Zahl an Hausärzten, die überhaupt keine Heilmittel verordnen und deshalb den Durchschnitt senken, berichtete Tauscher.

In Passau doppelt so viele Verordnungen wie in Rosenheim

Der Vergleich auf Landkreisebene zeige die Unterschiede besonders deutlich. So verordnen die Hausärzte im Landkreis Passau fast das Doppelte an Heilmitteln wie die Kollegen in Rosenheim.

Insgesamt seien die Ausgaben für Heilmittel in beiden Regionen jedoch nahezu identisch. Der Grund, so Tauscher: Dort wo Hausärzte weniger Heilmittel verordnen, wird das von den Fachärzten übernommen und umgekehrt.

Für die Wirtschaftlichkeitsprüfung seien Fachgruppendurchschnitte deshalb ungeeignet. Entscheidend seien der vertragsärztliche Versorgungsgrad und die Versorgungsstruktur in den jeweiligen Regionen, erklärte dazu der Delegierte Dr. Wolfgang Hoppenthaller.

Bis zum Abschluss einer neuen Prüfvereinbarung sollten die Krankenkassen deshalb keine Prüfanträge mehr stellen, forderte die Vertreterversammlung. (sto)

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