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Fusionskontrolle

Helios darf drei Kliniken in NRW erwerben

Das Kartellamt sieht keinen Grund, die Übernahme dreier weiterer Malteser-Kliniken durch Helios zu unterbinden.

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Bonn. Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Malteser Rhein-Ruhr gGmbH durch die Fresenius-Tochter Helios „nach intensiven Ermittlungen“ genehmigt. Zu der Malteser-Gruppe gehören das St. Johannes-Stift und das Krankenhaus St. Anna (beide in Duisburg), das St. Josefshospital in Krefeld sowie vier Medizinische Versorgungszentren. Das Privatisierungsvorhaben war Mitte August bekannt gegeben worden. Ende Mai hatte Deutschlands größtes privates Klinikunternehmen bereits das vom Malteser-Orden geführte Krankenhaus „Seliger Gerhard“ in Bonn akquiriert.

Nachdem Helios in Nordrhein-Westfalen bereits eine starke Präsenz besitzt, kommt es durch die Übernahme der Malteser Rhein-Ruhr gGmbH „insbesondere im Raum Krefeld zu beträchtlichen Marktanteilsadditionen“, wie Kartellamtspräsident Andreas Mundt verlauten ließ. Die Patienten hätten jedoch „ausreichend Auswahlalternativen“. Eine „wesentliche Beschränkung des Wettbewerbs“ sei daher nicht zu befürchten.

Gleichwohl seien „von dritter Seite“ Wettbewerbsbedenken gegen die Übernahme vorgebracht worden, bestätigt Mundt. Im Rahmen seiner Überprüfung habe das Kartellamt „die vollständigen Falldaten aller in der Region ansässigen Krankenhäuser ausgewertet“, die ihm vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) auf Anfrage überlassen worden seien. (cw)

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