Baden-Württemberg

Herzzentrum Bodensee behält Vertrag mit Kassen

Seit Monaten prüfen die Krankenkassen in Baden-Württemberg eine Fülle von Vorwürfen, die gegen das private Herzzentrum Bodensee erhoben worden sind. Fest steht schon jetzt: Gründe, den Versorgungsvertrag zu kündigen, haben die Kassen bislang nicht.

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KONSTANZ/STUTTGART. Das Herzzentrum Bodensee in Konstanz wird weiter Vertragskrankenhaus der Krankenkassen in Baden-Württemberg bleiben.

Ein Prüfbericht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen hat keine ausreichenden Nachweise erbracht, "die eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Herzzentrum rechtfertigen könnten". Mit dieser Botschaft habe die AOK Baden-Württemberg das Landessozialministerium informiert, teilte Ministeriumssprecher Helmut Zorell der "Ärzte Zeitung" mit.

Gegen das Herzzentrum waren im Herbst vergangenen Jahres massive Vorwürfe erhoben worden. Als Urheber gelten ehemals dort beschäftigte Ärzte. Angeblich sollen die Klinikbetreiber unter anderem einen Arzt ohne Approbation beschäftigt haben, zudem sollen bei Patienten in Deutschland nicht zugelassene Homografts eingesetzt worden sein.

Auch die mutmaßliche Unterschlagung von Sozialversicherungsbeiträgen durch den im schweizerischen Kreuzlingen und in Konstanz ansässigen Betreiber gehörte zur Liste der Vorwürfe. Das Klinikum hatte sich im Oktober 2002 einen Versorgungsvertrag mit den Kassen nach Paragraf 109 SGB V gerichtlich erstritten, es ist somit kein Plankrankenhaus.

"Kurzfristige" Prüfung dauerte fünf Monate

Im November 2013 hat Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) die Kassen zu einer "kurzfristigen" Prüfung in der Sache aufgefordert. Denn das Herzzentrum ist kein Plankrankenhaus, das Ministerium hat somit keine Aufsicht über die Klinik.

Doch die Untersuchung - inklusive Begehungen vor Ort - zog sich über Monate hin. Bereits im März hatte Walter Scheller, Leiter der Landesvertretung beim Ersatzkassenverband vdek, erklärt, kein Versicherter habe sich bisher über die Behandlung im Herzzentrum beschwert.

Dabei ist es offensichtlich geblieben. Die Prüfer des MDK haben demnach in Sachen medizinischer Leistungsfähigkeit sowie personeller und räumlicher Ausstattung alle Anforderungen nachweisen können. Der Ministeriums-Sprecher schränkte ein, die Fortgeltung des Vertrags stehe unter dem "Vorbehalt der Ergebnisse weiterer staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen".

Der SWR berichtete, im Streit um die Homografts lägen inzwischen der Abschlussbericht der Kriminalpolizei und die Stellungnahme der Klinik vor. Nun prüfe die Staatsanwaltschaft, ob eine Entscheidung möglich ist oder weitere Ermittlungen notwendig sind, so der SWR.

"Wir unterstützen die lückenlose Aufklärung"

Ein Sprecher des Herzzentrums erklärte unterdessen auf Anfrage, der MDK-Prüfbericht liege dem Klinikum noch nicht vor; man werde die Expertise nach Eingang sorgfältig analysieren. Aus Sicht der Klinik hätten sich "bereits zahlreiche der erhobenen Vorwürfe als unrichtig herausgestellt". Man werde weiter "die lückenlose Aufklärung der noch verbleibenden Anschuldigungen unterstützen", so der Kliniksprecher.

Geprüft wird beispielsweise weiter die Frage, ob ein Arzt ohne Berufserlaubnis an der Konstanzer Klinik tätig war. Die "formale Frage der Berufsausübungsvoraussetzung" sei noch "Gegenstand der behördlichen Abklärungen in Deutschland", teilte die Klinik mit.

Der betreffende Arzt verfüge über eine Schweizer Approbation und einen schweizerischen Facharzttitel. Bis der Sachverhalt geklärt sei, werde der Arzt ausschließlich in der Kreuzlinger Klinik tätig sein, hieß es.

Der Ersatzkassenverband vdek kündigte am Montagnachmittag an, die Krankenkassen wollten am Dienstag gemeinsam über den Stand ihrer Prüfungen die Öffentlichkeit informieren. (fst)

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