Hessen: Neuer Beschluss bringt höhere RLV-Fallwerte

FRANKFURT/MAIN (reh). Hessens Hausärzte können sich noch in diesem Quartal über höhere RLV-Fallwerte freuen. Möglich macht es ein aktueller Beschluss auf Bundesebene, der in vielen anderen KVen wohl erst ab dem vierten Quartal Wirkung zeigen wird.

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Darf's ein bisschen mehr sein? Hessens Hausärzte dürfen ab dem dritten Quartal auf höhere Fallwerte hoffen.

Darf's ein bisschen mehr sein? Hessens Hausärzte dürfen ab dem dritten Quartal auf höhere Fallwerte hoffen.

© Carmen Steiner / fotolia.com

In einem Rundschreiben bereitet die KV Hessen ihre Hausärzte derzeit darauf vor, dass sie demnächst Korrekturbescheide für ihre Regelleistungsvolumina (RLV) erhalten. Denn der RLV-Fallwert fürs dritte Quartal müsse neu berechnet werden. Der Grund: Der Trennungsfaktor zwischen haus- und fachärztlichem Honoraranteil hat sich nach einem neuen Beschluss des erweiterten Bewertungsausschusses vom 1. Juli verschoben. Nun soll bei der Berechnung des Trennungsfaktors auch das Laborhonorar aus den Quartalen I und II/2009 berücksichtigt werden.

In Hessen geht der Laboranteil, den die Hausärzte zugeteilt bekommen, damit von einem sieben- auf einen sechsstelligen Betrag zurück, heißt es auf Nachfrage von seiten der KV. Dadurch steigen die RLV-Fallwerte der Hausärzte, während für den fachärztlichen Versorgungsbereich jetzt weniger Geld zur Verfügung steht. Die KV Hessen will aber die Fallwerte der Fachärzte zunächst unangetastet lassen und erst im vierten Quartal anpassen.

Der Hessische Hausärzteverband nennt indes in einem Schreiben an seine Mitglieder konkretere Zahlen. Angeblich sollen Hessens Hausärzten in III/2010 nun ca. sieben Millionen Euro mehr an Honorar zufließen. Den Fachärzten würde genau dieser Betrag abgezogen. "In einer nachgelagerten Sichtweise verbessert sich der Trennungsfaktor bei den Hausärzten auf ca. 53 Prozent", so der Hausärzteverband. Der RLV-Fallwert der Hausärzte werde voraussichtlich von 38,19 Euro auf 40 Euro ansteigen.

Dabei stellt der Hausärzteverband eine wichtige Frage: Aus welchen Töpfen soll das Mehr an Honorar für die Fachärzte, deren RLV-Fallwert ja vorerst nicht gesenkt wird, vorfinanziert werden? Beantworten soll es die KV auf der nächsten Sitzung des Hauptausschusses.

Dass die KV Hessen den neuen Trennungsfaktor bereits in diesem Quartal berücksichtigen kann, liegt laut Pressesprecherin Cornelia Kur daran, dass die RLV-Bescheide in 3/2010 unter Vorbehalt verschickt wurden. Bei KVen, die diesen Vorbehalt nicht eingebaut haben, wird sich der veränderte Trennungsfaktor erst ab dem vierten Quartal auswirken.

Der hessische Hausärzteverband rät aber trotz des erhöhten Fallwertes, die bestehenden Widersprüche gegen die RLV-Bescheide weiter aufrecht zu halten. Weil die Berechnung der Hausarzt-/Facharzttrennungsquote nur auf der Basis des ersten und zweiten Quartals 2009 die Hausärzte weiterhin Honorar in der Größenordnung von ca. 1,55-1,7 Prozent ihres gesamten RLV-Volumens kosten würde. Zu diesen Widersprüchen hatte der Verband in einem Rundfax am 2. Juli geraten.

Lesen Sie dazu auch: Dauerbaustelle EBM: Ärzte haben viele Fragen zum QZV QZV und RLV: Holen Sie sich Rat von Experten!

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