Höhere Mehrwertsteuer verstößt nicht gegen Grundgesetz
KARLSRUHE (dpa). Die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent zum Jahresbeginn 2007 verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht nahm gestern in einem Beschluss die Beschwerde einer Großfamilie aus Heidelberg gegen den heraufgesetzten Steuersatz nicht zur Entscheidung an.