Koalitionsvertrag muss warten
Bundesgesundheitsministerin Warken stellt Ausbau der Weiterbildung in Kinderarzt-Praxen vorerst zurück
Obwohl zwischen Union und SPD vereinbart: Nina Warken will die Vereinbarungen mit dem Regierungspartner zum Ausbau der Weiterbildungsstellen in Kinderarztpraxen vorerst nicht umsetzen.
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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU/Mitte) mit Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) im Juli bei einer gemeinsamen Pressekonferenz im Juli in Berlin. Links: Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl Josef Laumann (CDU).
© Katharina Kausche/dpa
Berlin. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD ist in punkto ärztliche Weiterbildung vergleichsweise konkret. „Wir ermöglichen, dass mehr Ärztinnen und Ärzte ihre Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in einer Arztpraxis absolvieren können (…) und bauen die Kapazitäten der Weiterbildungsstellen für Kinderärztinnen und Kinderärzte aus“, heißt es in der am 5. Mai unterzeichneten Regierungsagenda.
Ein Vierteljahr später gilt dies so nicht mehr uneingeschränkt. In einem Brief an Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer teilt Bundesgesundheitsministern Nina Warken mit, dass sie eine Änderung des Paragrafen 75a „gegenwärtig nicht in Aussicht stellen“ stellen könne.
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Schlotzauer hatte sich Ende Juli in einem Schreiben an Warken für eine Ausweitung der der Förderung der Weiterbildung nach Paragraf 75a des SGB V ausgesprochen. Der sieht unter anderem vor, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen mindestens 7500 Weiterbildungsstellen für die Allgemeinmedizin in Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren fördern müssen. Für die fachärztliche Grundversorgung sollen zudem in den Arztpraxen bis zu 2000 Weiterbildungsstellen gefördert werden, mindestens 250 davon in der Kinder- und Jugendmedizin.
Dabei wird es nun vorerst bleiben: „Es ist enttäuschend, dass Frau Warken angekündigt hat, den Koalitionsvertrag bei diesem wichtigen Thema nicht umzusetzen“, sagte der Geschäftsführer der Freien Allianz der Länder-KVen (FALK) Martin Degenhardt dazu der Ärzte Zeitung.
Warken begründet ihre Absage damit, dass der Förder-Paragraf eine Ausnahme von dem Prinzip darstelle, nach dem die angestellten Assistenzärztinnen und -ärzte wie alle Praxisangestellten aus der regulären Leistungsvergütung bezahlt werden.
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Die Förderung sei nicht geeignet, die ambulante Weiterbildung umfassend zu finanzieren. Die Ministerin verweist zudem darauf, dass nur die angehenden Fachärztinnen und -ärzte für Allgemeinmedizin verpflichtend zwei Jahre in der ambulanten hausärztlichen Versorgung zu absolvieren hätten.
Die Ministerin versichert in ihrem Schreiben an Schlotzhauer zudem, dass etwaige Weiterbildungsförderungen für die Kinder- und Jugendärztinnen und-ärzte nicht mit den seit April 2023 entbudgetierten Honoraren verrechnet würden: „Dies schafft höhere Plan- und Kalkulierbarkeit in den Praxen auch in Bezug auf die ärztliche Weiterbildung“, schreibt Warken. Immerhin: Die Ministerin betont abschließend, dass sie „die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag im Blick behalten“ wolle. (af)