Urteil

Hohe Hürden für Lohn statt enttäuschender Erbschaft

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MAINZ. Wer allein in Erwartung einer Erbschaft Angehörige im Haushalt unterstützt, sollte darüber genau Buch führen. Denn nur dann kann man anstatt des Erbes gegebenenfalls auch nachträglichen Lohn verlangen, wenn der Deal "Hilfe gegen Erbschaft" scheitert, wie jetzt das Landesarbeitsgericht Mainz entschied (Az.: 5 Sa 123/15).

Voraussetzung ist danach, "dass der Arbeitnehmer in einer für den Dienstberechtigten erkennbaren Erwartung späterer Vergütung Dienste leistet und dieser die Dienste in Kenntnis der Erwartung entgegennimmt". Auch dann gehören danach kurze Gespräche oder ein Geburtstagsbesuch mit selbst gebackenem Käsekuchen allerdings nicht mit auf die Rechnung. (mwo)

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