Gießen/Marburg

Hunderte Klinikmitarbeiter wollen zurück zum Land

Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts macht es möglich: Beschäftigte des privatisierten UKGM dürfen zurück in den Landesdienst. Vor wenigen Tagen endete die Erklärungsfrist für die Beschäftigten.

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Standort Marburg: Zahlreiche UKGM-Mitarbeiter wollen wieder in den Landesdienst.

Standort Marburg: Zahlreiche UKGM-Mitarbeiter wollen wieder in den Landesdienst.

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WIESBADEN. 367 Mitarbeiter des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKGM) wollen zurück in den hessischen Landesdienst.

Wie das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst mitteilt, liegen dem Ministerium entsprechende Erklärungen der Mitarbeiter vor, davon 217 am Standort Gießen und 150 am Standort Marburg.

Hintergrund ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerG) aus dem Jahr 2011. Das BVerG hatte zwar die Privatisierung des Universitätsklinikums anerkannt. Es hatte im gleichen Zuge aber die Verschiebung der Arbeitsverhältnisse auf das 2005 privatisierte Klinikum als verfassungswidrig erklärt.

Das Problem: Im Gegensatz zu Unternehmensübernahmen in der Privatwirtschaft hätten die Arbeitnehmer dabei kein Widerspruchsrecht, so das Gericht damals. Damit verstoße die hessische Regelung gegen das Grundrecht der Arbeitnehmer auf freie Wahl des Arbeitsplatzes.

Dass erst jetzt die Zahl der möglichen Rückkehrer bekannt wurde, liegt daran, dass die Erklärungsfrist, die die Mitarbeiter laut dem BVerG-Beschluss hatten, am 31. Dezember 2012 endete.

Dabei haben allerdings nur acht Prozent der insgesamt 4622 nicht wissenschaftlich Beschäftigten, für die dieses Rückkehrrecht galt, eine entsprechende Erklärung abgeben.

Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann wertete es laut Mitteilung "auch als Vertrauensbeweis für die Zukunft des Universitätsklinikums Gießen und Marburg", dass rund 92 Prozent der betroffenen Beschäftigten von ihrem Rückkehrrecht keinen Gebrauch machten.

Die größte Gruppe der Rückkehrer stellt der Verwaltungsdienst mit 115 Beschäftigten, gefolgt vom Wirtschafts- und Versorgungsdienst (Innerbetrieblicher Transportdienst) mit 88 Beschäftigten. Aus dem Pflegedienst lägen 24 Rückkehrverlangen vor.

Der Ärztliche Dienst ist laut dem Ministerium nicht betroffen, weil diese Berufsgruppe von der damaligen Überleitung nicht erfasst gewesen sei.

Wie viele der Mitarbeiter nun tatsächlich zurück in den Landesdienst dürfen, wird sich in den nächsten Monaten erst noch zeigen. Bisher seien 184 Rückkehrverlangen geprüft worden, so das Ministerium, davon seien aber immerhin 173 berechtigt. (eb)

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