Direkt zum Inhaltsbereich

Bundesverwaltungsgericht

Impfpflicht für Soldaten: Gesundheit der Truppe geht vor Einzelschicksal

Angetreten zu Prävention: Das Bundesverwaltungsgericht konstatiert eine Impfpflicht für Soldaten. Der Nadelstich kann ihnen befohlen werden.

Von Martin Wortmann Veröffentlicht:
Soldaten: Sie dürfen einen Impfbefehl nicht verweigern.

Soldaten dürfen einen Impfbefehl nicht verweigern.

© negrobike / stock.adobe.com

Leipzig. Soldaten dürfen einen Impfbefehl nicht verweigern. Andernfalls müssen sie eine Disziplinarstrafe hinnehmen, wie jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied. Das Grundrecht auf körperliche Selbstbestimmung sei bei Soldatinnen und Soldaten diesbezüglich eingeschränkt.

Im Streitfall hatte ein Hauptfeldwebel die Teilnahme an der militärischen Basisimpfung verweigert. Dies ist eine für alle Soldaten vorgesehene Impfung gegen herkömmliche Krankheitserreger wie Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten. Eine Corona-Impfung war hier noch nicht gefordert.

Der Hauptfeldwebel verweigerte den Impfbefehl mehrfach. Er verwies auf sein Asthma und seine Neurodermitis. Beides führt er ursächlich auf frühere Impfungen zurück.

Dennoch verlor sein Vorgesetzter die Geduld und schickte den Soldaten für acht Tage in Disziplinararrest. Das Truppendienstgericht und nun auch das Bundesverwaltungsgericht haben dies bestätigt.

„Weitergehende Impfpflicht“

„Den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ist eine weitergehende Impfpflicht auferlegt als anderen Staatsbürgern“, erklärten die Leipziger Richter zur Begründung. Die Impfungen seien „Teil der soldatischen Gesunderhaltungspflicht“. Hintergrund sei, dass eine Verbreitung übertragbarer Krankheiten die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr beeinträchtigen könne.

Unzumutbar sei eine Impfung daher erst dann, „wenn objektiv eine erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit des Soldaten vorliegt“. Auf persönliche Meinungen und Einschätzungen komme es dabei nicht an. Auch bei eventuellen Einsätzen müssten Soldaten beruflich „erhebliche Gesundheitsrisiken hinnehmen“.

Allerdings könnten individuelle Sorgen des Soldaten bei der Bewertung des Dienstvergehens und damit bei der Höhe der Strafe eine Rolle spielen. Hier habe der Vorgesetzte der „subjektiven Belastungssituation des Hauptfeldwebels“ dadurch Rechnung getragen, dass er nur eine einfache Disziplinarstrafe verhängt habe. In sonstigen Fällen einer wiederholten Befehlsverweigerung sei ein gerichtliches Disziplinarverfahren üblich, das mit weit höheren Strafen verbunden sei. (mwo)

Bundesverwaltungsgericht

Az.: 2 WNB 8.20

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Neue Empfehlung zu HWI und Zystitis

© EAU

Ergänzung EAU-Leitlinie 2026

Neue Empfehlung zu HWI und Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Therapie bei unkomplizierter Zystitis

© Dr_Microbe | Adobe Stock

Evidenz, Resistenz & Wirksamkeit

Therapie bei unkomplizierter Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Welche Rolle spielen Biofilme bei Therapieversagen und Rückfällen?

© robertprzybysz | iStock

Persistierende Onychomykosen

Welche Rolle spielen Biofilme bei Therapieversagen und Rückfällen?

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Chronisch rezidivierende Vulvovaginalmykosen

© Domepitipat | iStock

Lebensqualität zurückgewinnen

Chronisch rezidivierende Vulvovaginalmykosen

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Pityriasis versicolor

© iStock / C5C

Kleienpilzflechte im Sommer

Pityriasis versicolor sicher erkennen und gezielt behandeln

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: MS-Krankheitsdynamik: Patientinnen und Patienten bewegen sich von frühen Stadien über Phasen fokaler Entzündung in fortgeschrittene, meist irreversible Stadien

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [4]

Multiple Sklerose heute

Praxisrelevante Daten im Fokus

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg
Abb. 1: Impfstoffeffektivität gegen Post COVID-Beschwerden

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [14]

Jährliche COVID-19-Impfung

Empfohlen für ein breites Risikokollektiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: BioNTech Europe GmbH, Mainz
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Risikopatienten identifizieren

Osteoporose: So verhindern Sie die (nächste) Fraktur

Lesetipps
Group of people over vintage colors background smiling with hands on chest with closed eyes and grateful gesture on face. Health concept.

© Krakenimages.com / stock.adobe.com

Diskriminierung

Rassismus in der Hausarztpraxis: Warum Hinschauen die Versorgung verbessert

Schematische Darstellung der Lunge mit Bakterienbesiedlung.

© Working Moments / stock.adobe.com

Mikrobiomforschung

Atemwegs-Dysbiose befeuert Lungenerkrankungen