Direkt zum Inhaltsbereich

Bundesverwaltungsgericht

Impfpflicht für Soldaten: Gesundheit der Truppe geht vor Einzelschicksal

Angetreten zu Prävention: Das Bundesverwaltungsgericht konstatiert eine Impfpflicht für Soldaten. Der Nadelstich kann ihnen befohlen werden.

Von Martin Wortmann Veröffentlicht:
Soldaten: Sie dürfen einen Impfbefehl nicht verweigern.

Soldaten dürfen einen Impfbefehl nicht verweigern.

© negrobike / stock.adobe.com

Leipzig. Soldaten dürfen einen Impfbefehl nicht verweigern. Andernfalls müssen sie eine Disziplinarstrafe hinnehmen, wie jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied. Das Grundrecht auf körperliche Selbstbestimmung sei bei Soldatinnen und Soldaten diesbezüglich eingeschränkt.

Im Streitfall hatte ein Hauptfeldwebel die Teilnahme an der militärischen Basisimpfung verweigert. Dies ist eine für alle Soldaten vorgesehene Impfung gegen herkömmliche Krankheitserreger wie Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten. Eine Corona-Impfung war hier noch nicht gefordert.

Der Hauptfeldwebel verweigerte den Impfbefehl mehrfach. Er verwies auf sein Asthma und seine Neurodermitis. Beides führt er ursächlich auf frühere Impfungen zurück.

Dennoch verlor sein Vorgesetzter die Geduld und schickte den Soldaten für acht Tage in Disziplinararrest. Das Truppendienstgericht und nun auch das Bundesverwaltungsgericht haben dies bestätigt.

„Weitergehende Impfpflicht“

„Den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ist eine weitergehende Impfpflicht auferlegt als anderen Staatsbürgern“, erklärten die Leipziger Richter zur Begründung. Die Impfungen seien „Teil der soldatischen Gesunderhaltungspflicht“. Hintergrund sei, dass eine Verbreitung übertragbarer Krankheiten die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr beeinträchtigen könne.

Unzumutbar sei eine Impfung daher erst dann, „wenn objektiv eine erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit des Soldaten vorliegt“. Auf persönliche Meinungen und Einschätzungen komme es dabei nicht an. Auch bei eventuellen Einsätzen müssten Soldaten beruflich „erhebliche Gesundheitsrisiken hinnehmen“.

Allerdings könnten individuelle Sorgen des Soldaten bei der Bewertung des Dienstvergehens und damit bei der Höhe der Strafe eine Rolle spielen. Hier habe der Vorgesetzte der „subjektiven Belastungssituation des Hauptfeldwebels“ dadurch Rechnung getragen, dass er nur eine einfache Disziplinarstrafe verhängt habe. In sonstigen Fällen einer wiederholten Befehlsverweigerung sei ein gerichtliches Disziplinarverfahren üblich, das mit weit höheren Strafen verbunden sei. (mwo)

Bundesverwaltungsgericht

Az.: 2 WNB 8.20

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

© AndreasReh, Ljupco, tinydevil, shapecharge | istock

rHWI

Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

© Dr_Microbe | Adobe Stock

In vitro-Studien

Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Therapie bei unkomplizierter Zystitis

© Dr_Microbe | Adobe Stock

Evidenz, Resistenz & Wirksamkeit

Therapie bei unkomplizierter Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

© Springer Medizin Verlag GmbH

Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt a. M.
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Mann liegt im Bett und schaut auf sein Handy.

© Andrii Lysenko / Stock.adobe.com

Insomnie

Wie sich schlechter Schlaf auf Schmerzen auswirkt

Nahaufnahme einer männliche Hand, die die Tagesdosen an Vitaminen, Medikamenten, Tabletten und Nahrungsergänzungsmitteln in eine Tablettenbox füllt.

© eliosdnepr / stock.adobe.com

NAKO-Studie

Jeder Vierte erhält offenbar mindestens ein inadäquates Medikament im Alter