Kindergeld

In der Promotion ist Schluss damit

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MÜNSTER. Für den akademischen Nachwuchs bekommen Ärzte Kindergeld. Doch spätestens wenn der Spross promoviert und gleichzeitig als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni arbeitet, ist Schluss mit dem Geld vom Staat.

Zwar, so urteilte kürzlich das Finanzgericht Münster, befinden sich Doktoranden während der Promotion noch in einer Ausbildung. Der Kindergeldanspruch erlischt jedoch, wenn das Studium und damit die Erstausbildung abgeschlossen sind und der Promovend als wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Stunden pro Woche nachgeht. (juk)

Urteil des Finanzgerichts Münster

Az.: 4 K 2950/13 Kg

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