Direkt zum Inhaltsbereich

Kindergeld

In der Promotion ist Schluss damit

Veröffentlicht:

MÜNSTER. Für den akademischen Nachwuchs bekommen Ärzte Kindergeld. Doch spätestens wenn der Spross promoviert und gleichzeitig als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni arbeitet, ist Schluss mit dem Geld vom Staat.

Zwar, so urteilte kürzlich das Finanzgericht Münster, befinden sich Doktoranden während der Promotion noch in einer Ausbildung. Der Kindergeldanspruch erlischt jedoch, wenn das Studium und damit die Erstausbildung abgeschlossen sind und der Promovend als wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Stunden pro Woche nachgeht. (juk)

Urteil des Finanzgerichts Münster

Az.: 4 K 2950/13 Kg

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Dissens in Bezug auf Wirksamkeit

Wem oder wogegen helfen Probiotika?

Lesetipps
Ältere Frau versucht, sich mit einem Fan abzukühlen.

© solidcolours/Getty Images/iStock

Tipps

Sommerhitze: Das ist wichtig bei älteren Patienten

Eine Hand hält ein

© Sergey Nivens / stock.adobe.com

Jetzt abonnieren

Unsere Newsletter in der Übersicht