Korruption

Industrie soll Kodices weiter entwickeln

Oberstaatsanwalt Alexander Badle lobt die Industrie für ihre selbstauferlegten Wettbewerbsregeln - fordert aber noch weitere Anstrengungen.

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FRANKFURT/MAIN. Was Compliance betrifft, ist die Pharmaindustrie nach Ansicht des Frankfurter Oberstaatsanwalts Alexander Badle, Leiter der hessischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen, "mit am weitesten".

Die Kodices der Selbstkontrollvereine FSA und AKG seien "gut entwickelt", sagte Badle beim Pharma-Stammtisch der "Ärzte Zeitung" am Mittwochabend in Frankfurt. Allerdings werde sich die Branche unter dem Eindruck des neuen Korruptionsstrafrechts für Heilberufler auch noch weiter bewegen müssen.

So sei etwa die finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an ärztlichen Fortbildungen derzeit sowohl berufsrechts- und kodexkonform, als auch straffrei. Allerdings erwarte er, dass sich "da in der gesellschaftlichen Wahrnehmung in den nächsten Jahren einiges ändern wird", worauf die Industrie proaktiv durch neue Verhaltensgrundsätze reagieren sollte. Badle: "Kostenübernahme für passive Fortbildungsteilnahme sollte eigentlich dem Tode geweiht sein".

Ein anderes Marketinginstrument, das nach seiner Einschätzung bereits jetzt schon als "ganz, ganz gefährlich" einzustufen sei, sind Schwestern-Außendienste, die auf Veranlassung des Arztes Hausbesuche machen und Patienten bei anspruchsvollen Medikamentenanwendungen, beispielsweise Infusionen, helfen. Solche Unterstützungsleistungen stellten "natürlich einen Vorteil für den Arzt" dar, der entlastet werde.

Da sollte eigentlich die "rote Lampe angehen", warnte Badle, zumal nach dem neuen Anti-Korruptionsgesetz bereits ein Anfangsverdacht ausreicht, um staatsanwaltliche Ermittlungen ins Rollen zu bringen. Grundsätzlich, erläuterte Badle, gehe "jeder BGH-Richter" davon aus, dass ein Unternehmen "nichts zu verschenken" habe. Wo eine Firma einen Vorteil gewähre, werde zunächst immer auch eine Gegenleistung unterstellt.

Badle plädierte aber gleichzeitig für einen entspannten Umgang mit dem neuen Recht. Die Strafverfolgungsbehörden sollten die neuen Straftatbestände "mit Augenmaß anwenden". Er jedenfalls werde ganz genau auf Anzeichen achten, ob ein Marktteilnehmer nicht lediglich einem Wettbewerber ein Bein stellen will. (cw)

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