Abrechnung
Infektionssprechstunden in Nordrhein gehen weiter
Ärzte können an Corona erkrankte Patienten weiterhin in gesonderten Sprechstunden behandeln. Der Honorarverteilungsmaßstab wird entsprechend geändert.
Veröffentlicht:Düsseldorf. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) zieht Konsequenzen aus der anhaltenden epidemischen Lage. Sie fördert zunächst bis Ende des Jahres weiter gesonderte Infektionssprechstunden zur Behandlung von symptomatischen Corona-Patienten. Eine entsprechende Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) hat die KVNo-Vertreterversammlung auf Antrag des HVM-Ausschusses beschlossen.
Für die Behandlung von Patienten während einer räumlich und zeitlich getrennten Infektionssprechstunde erhalten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte einmal im Behandlungsfall eine Zusatzpauschale von 10 Euro zur Versicherten- oder Grundpauschale, wenn die Sprechstunde an einem Werktag stattfindet. An einem Samstag beträgt die Zusatzpauschale 15 Euro. Praxen können die Leistungen aber nur abrechnen, wenn sie mindestens 20 Corona-Patienten im Quartal behandeln. (iss)