Information über Einreise ist Sache des Veranstalters
NEU-ISENBURG (pei). Verbraucher können ihr Reisebüro nicht zu Schadenersatz verpflichten, wenn sie ihren Urlaub wegen eines fehlenden Passes oder Visums nicht oder nur verspätet antreten können. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind Reisemittler nicht verpflichtet, die Kunden über Einreiseformalitäten zu informieren.