Asthma und COPD

Inhalatoren - Ärzte gegen Austausch

Ärzte und Industrie wenden sich gegen den Austausch von Inhalatoren.

Veröffentlicht:

BERLIN. Vertreter der Ärzteschaft, von Patientenorganisationen und der Industrie haben sich gegen Austausch von Inhalatoren in der Apotheke ausgesprochen. Inhalatoren zur Applikation von Wirkstoffen zur Behandlung von Asthma und COPD müssten auf die Substitutionsausschlussliste, forderte Professor Thorsten Strohmeyer , Leiter Forschung und Medizin beim Unternehmen Glaxo Smith Kline, bei einer Pressekonferenz am Mittwoch in Berlin.

Als Grund führen die Fachleute die Anpassung und Schulung von Patienten auf bestimmte Inhalatorentypen ins Feld. Damit entstehe Adhärenz. Gegen ein Votum der Pneumologen hatte der Gemeinsame Bundesausschuss die Inhalatoren nicht auf die Ausschlussliste gesetzt. Die Geräte befinden sich in einer Festbetragsgruppe.

Eine Befragung von mehr als 300 Pneumologen in Deutschland hat ergeben, dass 97 Prozent bei der Verordnung aktiv den Austausch per Aut idem-Kreuz verhinderten. Hausärzte täten sich damit schwerer, berichtete Jörg Andres, der beim Bundesverband der Pneumologen für die Versorgungsforschung zuständig ist.

An Atemwegserkrankungen wie Asthma und COPD leiden in Deutschland rund zehn Millionen Menschen. In Deutschland war COPD 2014 bereits die fünfthäufigste Todesursache. (af)

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Kommentare
Hermann Eiken 12.05.201612:20 Uhr

Substitutionsausschlussliste ist grundsätzlich falsch gestrickt!

Zur Zeit darf ein Apotheker auch bei von Ärzten falsch ausgestellten Rezepten Präparate, die auf der Ausschlussliste stehen, keinesfalls austauschen in ein Medikament, dass der Patient den EDV-Apothekendaten gemäß als Dauermedikament erhalten hat.
Ständen inhalative Präparate auf der Liste, hätten wir Apotheker keine einfache Möglichkeit mehr, in das gewohnte Inhalativum umzutauschen. Heute fragen wir daher den Patienten generell, ob der Arzt absichtlich eine Änderung der Medikation vorgenommen hat, wenn das Präparat nicht mit dem aus der EDV bekannten übereinstimmt. Falls der Patient eine Änderung nicht bestätigt, haben wir zum Glück die Möglichkeit, mit einer PZN für "Pharmazeutische Bedenken" und Begründung der ungewohnten Applikationstechnik oder Galenik, in das gewohnte Medikament umzutauschen. Kein Arzt bezahlt uns nämlich den unnützen Aufwand, das falsch ausgestellte Rezept ändern zu lassen. Und die Krankenkassen suchen nur einen meist formalen Grund, ein Rezept auf Null zu retaxieren.
Die Substitutionsausschlssliste sollte deshalb aus Praktibilitätsgründen keine "alles oder nichts Liste" sein, sondern so definiert sein, dass sie dem Apotheker weiterhin die Freiheit lässt, pharmazeutische Bedenken anzumelden, um unbürokratisch Fehler auszumerzen. Dann würde ein Schuh daraus.
Das würde auch der Zusammenarbeit zwischen Arztpraxis und Apotheke dienlicher sein.

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