IvF als außergewöhnliche Belastung absetzbar
MÜNCHEN (nös). Wer wegen Unfruchtbarkeit eine In-vitro-Fertilisation durchführen lässt, kann die Kosten dafür als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Das geht aus einem jüngst veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts München hervor.
Im dem Fall litt der Mann des klagenden Ehepaars an einer "die Fertilität beeinträchtigende Verminderung der Spermienbeweglichkeit".
FG München, Az.: 10 K 2156/08