Fall Niels H.

Jetzt muss ein Staatsanwalt vor Gericht

Während Ermittlungen wegen weiterer möglicher Morde von Krankenpfleger Niels H. noch laufen, muss sich nun wohl auch ein Oberstaatsanwalt verantworten. Gegen ihn wurde Anklage wegen verschleppter Ermittlungen erhoben.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:
Für Niels H. lautete das Gerichtsurteil Ende Februar auf lebenslange Haft. Abgeschlossen ist der Fall deshalb noch nicht.

Für Niels H. lautete das Gerichtsurteil Ende Februar auf lebenslange Haft. Abgeschlossen ist der Fall deshalb noch nicht.

© Ingo Wagner / dpa

OSNABRÜCK. Im Fall des wegen Mordes an Patienten verurteilten ehemaligen Krankenpflegers Niels H. hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück jetzt Anklage gegen einen ehemaligen Oberstaatsanwalt in Oldenburg erhoben.

Der Strafjurist war von August 2011 bis November 2013 für den Fall Niels H. zuständig; ihm wird in der Anklageschrift Strafvereitelung im Amt sowie Rechtsbeugung in zwei Fällen vorgeworfen.

Das teilte die Staatsanwaltschaft Osnabrück nun mit. Unterdessen laufen die Ermittlungen wegen zahlreicher weiterer möglicher Taten von Niels H. weiter.

Fall im August 2011 übernommen

Dem ehemaligen Oberstaatsanwalt wird zur Last gelegt, nach Übernahme des Falles Niels H. im August 2011 keine weiteren Exhumierungen und toxikologischen Untersuchungen veranlasst zu haben, obwohl durch seinen Dezernatsvorgänger bei neun Exhumierungen in fünf Fällen der positive Nachweis des Medikaments Gilurytmal gelungen war.

Der inzwischen verurteilte Niels H. hatte dieses Medikament verwendet, um bei Patienten auf der Intensivstation des Klinikums Delmenhorst Herzflimmern hervorzurufen und sich anschließend bei den Reanimationen hervorzutun.

Zahlreiche Patienten überlebten dies nicht.

Außerdem soll der Jurist gegen Niels H. keine Anklage erhoben haben, obwohl im September 2012 einige seiner Mitgefangenen ausgesagt hatten, dass Niels H. ihnen gegenüber seine Mordtaten zugegeben hätte und damit eine ausreichende Beweislage gegeben war. Tatsächlich wurde diese Anklage erst im Januar 2014 erhoben.

Weil sonst keinem Mitglied der Oldenburger Staatsanwaltschaft "relevantes Fehlverhalten" vorzuwerfen sei, übernehme die Oldenburger Staatsanwaltschaft die "dienstrechtliche Aufarbeitung", hieß es.

Freiheitsstrafe droht

Mit der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Osnabrück muss sich nun das Landgericht Oldenburg befassen und zunächst über eine Eröffnung des Verfahrens entscheiden.

Im Falle einer Verurteilung droht dem Ex-Oberstaatsanwalt eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, erklärt die Staatsanwaltschaft Osnabrück.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg untersucht derzeit fast 200 mögliche Tötungen durch Niels H. in den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst.

Seit Mitte März exhumieren Beamte der polizeilichen Sonderkommission "Kardio" auf dem Friedhof Ganderkesee nahe Delmenhorst Leichen möglicher Opfer und lassen die Körper auf Rückstände von Gilorytmal untersuchen. Bisher sind zehn Leichen exhumiert worden.

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