Bundessozialgericht / Abrechnung
KV-Genehmigung ist nicht rückwirkend möglich
Genehmigungspflichtige Leistungen dürfen ohne KV-Genehmigung nicht abgerechnet werden. Eine rückwirkende Genehmigung ist ausgeschlossen, urteilte das Bundessozialgericht.
Genehmigungspflichtige Leistungen dürfen ohne KV-Genehmigung nicht abgerechnet werden. Eine rückwirkende Genehmigung ist ausgeschlossen, urteilte das Bundessozialgericht.
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