Direkt zum Inhaltsbereich

Kommentar zur Fortbildung

KV und Kammer sind kein Basar

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:

Weder bei einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) noch bei einer Landesärztekammer darf es zugehen wie auf einem orientalischen Basar, auf dem erst einmal gefeilscht wird, bis vielleicht ein Deal zustande kommt. Das hat das Sozialgericht Marburg mit einem aktuellen Urteil nun zementiert.

Im konkreten Fall ging es um eine Gemeinschaftspraxis, bei der einer der Ärzte zwar in der vorgegebenen Zeit seine 250 Fortbildungspunkte erworben, dies aber nicht rechtzeitig seiner Ärztekammer angezeigt hatte.

Dies nahm die KV zum Anlass, das Honorar der Praxis für die Quartale zu kürzen, für die der Nachweis über die Fortbildung noch nicht erfolgt war - und zwar heruntergebrochen auf den betreffenden Arzt.

Die Sozialrichter gaben für diesen Verwaltungsakt grünes Licht, da das Gesetz explizit den formalen Nachweis über die Erfüllung der Fortbildungspflicht fordere und nicht auf die Fortbildung selbst abhebe.

Für betroffene Ärzte ist dieses Urteil zwar hart. Gäbe es jedoch richterlich tolerierte Ausnahmen und Härtefälle, so würde dies einem Feilschen um Nachreich-Fristen und "Honorar-Gnadengesuchen" Tür und Tor öffnen. Ärzte sind also gefragt, sich gut zu organisieren.

Lesen Sie dazu auch den Bericht: Verspäteter Fortbildungsnachweis senkt das Honorar

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kolumne aus Berlin

Die Novelle der GOÄ kommt – echt jetzt?

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Bei erfolgreich therapierter Sialorrhö ist Teilhabe wieder leichter möglich

© Olesia Bilkei / stock.adobe.com [Symbolbild]

Glycopyrroniumbromid bei schwerer Sialorrhö

Wirtschaftliche Verordnung durch bundesweite Praxisbesonderheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Proveca GmbH, Düsseldorf
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Krisenresilienz

Stromausfall in Reutlingen: Eine Ärztin schildert ihre Erfahrungen

Fußball-Weltmeisterschaft

WM-Kolumne: Wie das Hotel die Leistungsfähigkeit im Spiel beeinflusst

Lesetipps
In der Schwangerschaft soll eine medikamentöse Blutdrucktherapie ab Werten 140/90 mmHg initiiert werden.

© Dragana Gordic - stock.adobe.com

Gestationshypertonie und Co.

Bluthochdruck in der Schwangerschaft: So gehen Sie therapeutisch vor