Gesetzesinitiative

Kaffeefahrten künftig ohne Rheumadecken & Co?

Der Bundesrat will den Verkauf von Medizinprodukten im Zuge von Kaffeefahrten unterbinden.

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Bei Kaffeefahrten werden Menschen mit dem Bus oft weit außerhalb ihres Wohnorts gebracht.

Bei Kaffeefahrten werden Menschen mit dem Bus oft weit außerhalb ihres Wohnorts gebracht.

© lassedesignen / stock.adobe.com

BERLIN. Der Bundesrat will dem windigen Verkaufsgeschäft mit Rheumadecken und anderen Medizinprodukten im Zuge von Kaffeefahrten den Garaus machen. Im Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe werden Änderungen der Gewerbeordnung angestrebt.

So sollen zum einen die zuständigen Behörden auch dann von Kaffeefahrten durch eine obligatorische Anzeige des Veranstalters erfahren, wenn dieser im europäischen Ausland niedergelassen ist, die Veranstaltung aber im Inland stattfinden soll. Im spiegelbildlichen Fall – Teilnehmer aus dem Inland werden zur Verkaufsveranstaltung ins Ausland gebracht – solle ebenfalls eine Anzeigepflicht eingeführt werden.

"Zum anderen sollen die bei der Veranstaltung eines Wanderlagers (als Unterform des Reisegewerbes) verbotenen Tätigkeiten ergänzt werden durch ein umfassendes Vertriebsverbot für Nahrungsergänzungsmittel und Medizinprodukte", heißt es in dem Gesetzentwurf.

Bei diesen Produkten bestehe eine besonders hohe Gefahr für die Gruppe der verletzlichen Verbraucher und für deren Gesundheit.

Keine Ausnahme bei Medizinprodukten?

Eine Ausnahme beim Vertriebsverbot für Nahrungsergänzungsmittel und Medizinprodukte solle es auch dann nicht geben, wenn bei einem ordnungsgemäß angezeigten Wanderlager keine geschäftsmäßige Beförderung von Personen zum Ort der Veranstaltung im Zusammenwirken mit dem Veranstalter erfolge und im Rahmen der Veranstaltung vom Veranstalter keine Zahlungen entgegengenommen würden.

"In diesen Fällen fehlt es an der für unseriöse Kaffeefahrten typischen Drucksituation für die Kunden", so der Bundesrat. Grund für das dennoch aufrechterhaltene Verbot sei, dass in diesen Bereichen für die Teilnehmer ein erheblich höheres Gefährdungspotenzial bestehe.

Laut Vollzugsbehörden und Verbraucherverbänden werde bei Kaffeefahrten das Vertrauen der meist älteren Teilnehmer missbraucht, denen vor allem Gesundheitspräparate und Medizinprodukte zu überhöhten Preisen und mit unwahren Versprechen zur medizinischen Wirkung verkauft würden. Oft würden Veranstalter mit Versprechen wie Geschenken, Gewinnen und weiteren Angeboten Teilnehmer anwerben, heißt es im Entwurf.

Auf dem Feld herrsche trotz breiter Aufklärungskampagnen und gesetzlicher Barrieren nach wie vor ein verbraucherpolitischer Missstand. Der Bundesrat schätzt, dass jährlich bis zu fünf Millionen Deutsche an Kaffeefahrten teilnehmen; der Umsatz in der Branche wird auf 500 Millionen Euro im Jahr taxiert.

Die Verbraucherschutzministerkonferenz hatte bereits 2012 beim Thema "Kaffeefahrten zu Verkaufszwecken" verbraucherschutzpolitischen Handlungsbedarf gesehen und sich für gesetzgeberische Maßnahmen ausgesprochen. (maw)

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