Positionspapier

Kammer Baden-Württemberg: Streichung von Homöopathie-Weiterbildung wäre verhältnismäßig

Sollen Ärztinnen und Ärzte noch eine Weiterbildung in Homöopathie machen können, obwohl deren Wirksamkeit fraglich ist? Nein, findet die Landesärztekammer Baden-Württemberg. Eine Streichung sei angemessen.

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Globuli vor Fläschchen.

Die Streichung der Zusatzweiterbildung Homöopathie in Baden-Württemberg sei „durch legitime Ziele des Allgemeininteresses, unter anderem die öffentliche Gesundheit, objektiv gerechtfertigt“, heißt es in einem Papier der Landesärztekammer.

© Marijan Murat/dpa

Stuttgart. Die Streichung der Weiterbildung für Homöopathie in Baden-Württemberg wäre nach Ansicht der Landesärztekammer verhältnismäßig und angemessen. Das ist das Ergebnis einer entsprechenden Prüfung, wie die Kammer am Donnerstag in Stuttgart mitteilte.

Durch die geplante Streichung werde die Behandlung von Patientinnen und Patienten nach homöopathischen Methoden weder eingeschränkt noch verboten, hieß es weiter. Die endgültige Entscheidung, ob die Weiterbildung gestrichen wird, soll nach einem weiteren Beteiligungsverfahren die Vertreterversammlung der Kammer im Sommer treffen.

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Im Juli 2022 hatte die Vertreterversammlung dafür gestimmt, die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung in Baden-Württemberg zu streichen. Das hätte zur Folge, dass Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg diese nicht mehr neu erwerben könnten. Mediziner, die die Weiterbildung bereits absolviert haben, wären von der Änderung nicht betroffen. Auch homöopathische Anamnese, Diagnostik und Therapie wären nach Angaben der Kammer weiter erlaubt.

Zum Heilpraktiker statt zur Ärztin? „Nicht auszuschließen“

Die Gefahr, dass Patienten, die der Schulmedizin kritisch gegenüberstehen, sich nach der Streichung der Zusatzweiterbildung nur noch an nicht-ärztliche Homöopathen wie etwa Heilpraktiker wenden, lasse sich „nicht völlig ausschließen“. Dem könne jedoch durch Aufklärung und Information der Öffentlichkeit sowie durch die „weiterhin mögliche Außendarstellung von Tätigkeitsschwerpunkten“ begegnet werden.

In einem von der Kammer vorgelegten Papier zur gesetzlich gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung heißt es entsprechend, die Streichung der Zusatzweiterbildung greife nicht in die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten ein. Ein gewichtiger Aspekt der Abschaffung sei zudem, dass „homöopathischen Behandlungsmethoden die wissenschaftliche Grundlage fehlt und damit ein gleichrangiges Verbleiben neben evidenzbasierten Weiterbildungsbezeichnungen in der WBO nicht gerechtfertigt erscheint“. Die Streichung sei „durch legitime Ziele des Allgemeininteresses, unter anderem die öffentliche Gesundheit, objektiv gerechtfertigt“, heißt es in dem Papier.

Nur eine Anerkennung der Weiterbildung im Jahr 2022

Die Homöopathie-Weiterbildung gibt es nur noch in Baden-Württemberg, Sachsen und Rheinland-Pfalz. 14 von 17 Landesärztekammern haben sie bereits gestrichen. Auch die Bundesärztekammer hatte sich 2022 für die Streichung ausgesprochen.

Die Anerkennungszahlen der Zusatzweiterbildung in Baden-Württemberg zeige zudem, dass die Nachfrage gering sei: Im Jahr 2019 erfolgte diese in fünf Fällen, 2022 nur noch in einem Fall. (dpa/fst)

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