Urteil Oberverwaltungsgericht Koblenz

Kampf gegen Spielsucht rechtfertigt unterschiedliche Regeln

Das Mindestabstandsgebot für Wettbüros in Rheinland-Pfalz verstößt nicht gegen EU-Recht, hat nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschieden. Für Lottoannahmestellen gilt diese Regelung nicht.

Veröffentlicht:
Pferd vor einem Wettstar.de-Schild

Zulässige Ungleichbehandlung: Wettbüros müssen sich in Rheinland-Pfalz mindestens 250 Meter entfernt von Kitas und Schulen befinden. Für Lottoannahmestellen gilt diese Regelung nicht.

© Daniel Bockwoldt / dpa / picture alliance

Koblenz. Ein Wettbüro ist nicht mit einer Lotto-Annahmestelle vergleichbar. Im Kampf gegen die Spielsucht dürfen daher jeweils unterschiedliche Regeln gelten, wie jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz in einem Eilverfahren entschied. Danach verstößt das Mindestabstandsgebot für Wettbüros in Rheinland-Pfalz nicht gegen EU-Recht.

Nach diesem Abstandsgebot müssen Wettvermittlungsstellen einen Mindestabstand von 250 Metern Luftlinie zu Kitas, Schulen oder anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen haben, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden. Bei Spielhallen sind es 500 Meter.

Erlaubnis war nicht verlängert worden

Die Antragstellerin hatte für ihr Wettbüro eine befristete Erlaubnis erhalten. Diese wurde nicht mehr verlängert, weil der Mindestabstand zu einer Nachhilfeeinrichtung nicht eingehalten sei. Dagegen wehrte sich die Betreiberin unter anderem mit dem Hinweis, dass in der Nähe auch eine Lotto-Annahmestelle sei, die offenbar bleiben dürfe.

Hintergrund ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Mit einem Grundsatzurteil hatten die Luxemburger Richter 2010 entschieden, dass das damalige deutsche Wettmonopol der staatlichen Lotteriegesellschaften gegen EU-Recht verstieß. Danach sind staatliche Wettmonopole zwar grundsätzlich zulässig, um die Spielsucht und die damit verbundene Begleitkriminalität einzudämmen.

In Deutschland sei dieses Ziel aber nicht konsequent und widerspruchsfrei verfolgt worden; es werde durch Werbung und hohe Genehmigungszahlen für private Geldspielautomaten unterlaufen. 2016 hatte der EuGH diese Grundsätze auch hinsichtlich anderweitiger Beschränkungen für private Betreiber bekräftigt.

Abstandsgebot dient dem Jugendschutz

Doch die unterschiedliche Behandlung von Wettbüros und Lotto-Annahmestellen verstößt dagegen nicht, entschied nun das OVG Koblenz. Das Abstandsgebot diene dem Spieler- und Jugendschutz und sei daher auch nach EU-Recht gerechtfertigt.

Dass das Abstandsgebot nicht auch für Lotto-Annahmestellen gilt, stehe dazu nicht im Widerspruch. Denn diese würden überwiegend gar nicht von Lottospielern besucht, sondern von Kunden, die anderweitige Einkäufe machen. Wegen der sich daraus ergebenden sozialen Kontrolle komme dem Glücksspielangebot in Lotto-Annahmestellen im Vergleich zu den Wettbüros „eine andere Qualität zu“. Dass alte Spielhallen und Wettbüros noch bis Mitte 2028 Bestandsschutz genießen, führe ebenfalls nicht zu einer fehlenden „Kohärenz“ der Regelungen, so das OVG in seinem. (mwo)

Oberverwaltungsgericht Koblenz, Az.: 6 B 10622/23.OVG

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Was die MS-Behandlung auszeichnet

© Suphansa Subruayying | iStock

Lebensqualität

Was die MS-Behandlung auszeichnet

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

© AscentXmedia | iStock

Lebensqualität

Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Chronisch kranke Kinder

Mangelernährung frühzeitig erkennen und konsequent angehen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Danone Deutschland GmbH, Frankfurt/Main
7-Jahres-Daten belegen günstiges Nutzen-Risiko-Profil von Ofatumumab

© Vink Fan / stock.adobe.com

Aktive schubförmige Multiple Sklerose

7-Jahres-Daten belegen günstiges Nutzen-Risiko-Profil von Ofatumumab

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg

ADHS im Erwachsenenalter

Wechseljahre und ADHS: Einfluss hormoneller Veränderungen auf Symptomatik und Diagnose

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: MEDICE Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG, Iserlohn
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Risikofaktoren identifiziert

Für wen könnten Harnwegsinfekte gefährlich werden?

Systematisches Review und Metaanalyse

Antidepressiva absetzen: Welche Strategie ist am wirksamsten?

Metaanalyse

Subjektive Krankheitsbelastung bei Krebs prognostisch relevant

Lesetipps
Übersichtsarbeit: Wie wirken Hochdosis-, rekombinante und mRNA-Vakzinen verglichen mit dem Standardimpfstoff?

© Sasa Visual / stock.adobe.com

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Serotoninkristalle, die ein Muster ergeben.

© Michael W. Davidson / Science Photo Library

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an