Karlsruhe: Grundsteuer gilt auch für Großfamilien

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KARLSRUHE (mwo). Das Bundesverfassungsgericht hat die kommunale Grundsteuer bestätigt. Sie begegne keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, heißt es in einem jetzt bekanntgegebenen Beschluss. Die Verfassungsbeschwerde eines Ehepaares, das einen Nachlass wegen ihrer drei Kinder verlangt hatte, nahm das Gericht nicht zur Entscheidung an.

Az.: 1 BvR 1334/07

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