Karlsruhe schränkt Massenspeicherung ein

Veröffentlicht:

KARLSRUHE (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat die Nutzung gespeicherter Telefon- und Internetdaten (Massenspeicherung) eingeschränkt. Das folgt aus einer am Donnerstag veröffentlichten Einstweiligen Anordnung. Bis zur endgültigen Entscheidung dürfen Daten nur dann an die Polizei übermittelt werden, wenn es um die Abwehr einer "dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der Person" oder um die Sicherheit des Bundes geht.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil zur Substitutionsbehandlung

Methadon-Praxis darf nicht beliebig erweitert werden

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Review

RAS-Blocker präoperativ eher nicht absetzen?

Lesetipps
Ein Mann schwimmt in einem Schwimmbecken.

© TeamDF / stock.adobe.com

Umbrella-Review

Welcher Sport bei Depression und Angststörung am besten hilft