Karlsruhe schränkt Massenspeicherung ein

Veröffentlicht:

KARLSRUHE (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat die Nutzung gespeicherter Telefon- und Internetdaten (Massenspeicherung) eingeschränkt. Das folgt aus einer am Donnerstag veröffentlichten Einstweiligen Anordnung. Bis zur endgültigen Entscheidung dürfen Daten nur dann an die Polizei übermittelt werden, wenn es um die Abwehr einer "dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der Person" oder um die Sicherheit des Bundes geht.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine Person im CT.

© oksanazahray / stock.adobe.com

Risikoadaptiertes Vorgehen

Lungenkrebs-Screening: Nach Rauchstopp erst später ins CT?

Eine Frau hat Schmerzen im Unterbauch aufgrund einer Blasenentzündung und hält sich mit der Hand den unteren Bauch.

© Aleksandr Rybalko / stock.adobe.com

Urogenitale Malignome

Akute Zystitis kann auf künftigen Krebs hinweisen

Spritze zum Impfen mit Schriftzug

© Fiedels / stock.adobe.com

Hotline Impfen

Stellen Sie Ihre Fragen zum Impfen!