Direkt zum Inhaltsbereich

Karlsruhe schränkt Massenspeicherung ein

Veröffentlicht:

KARLSRUHE (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat die Nutzung gespeicherter Telefon- und Internetdaten (Massenspeicherung) eingeschränkt. Das folgt aus einer am Donnerstag veröffentlichten Einstweiligen Anordnung. Bis zur endgültigen Entscheidung dürfen Daten nur dann an die Polizei übermittelt werden, wenn es um die Abwehr einer "dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der Person" oder um die Sicherheit des Bundes geht.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Anpassung Schutzimpfungs-Richtlinie

Indikationsunabhängige Corona-Impfung künftig für Kassenpatienten erst ab 75

Oberlandesgericht Celle

AstraZeneca muss Auskunft über Corona-Impfstoff geben

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ascariasis

Wurm in der Hose: Was tun bei hartnäckigem Spulwurmbefall?

Fehlende Folgediagnosen verfälschen das Bild

Zi: Endometriose wird in Abrechnungsdaten häufig unterschätzt

Lesetipps
Karzinom in der Bauchspeicheldrüse in schematischer Darstellung

© Crystal light / stock.adobe.com

Chance auf frühe Diagnose?

Pankreaskrebs: Welche Verschreibungen Verdacht wecken sollten

Eine Agarplatte mit angewachsenen Pilzkolonien.

© Saiful52 / stock.adobe.com

Prophylaxe, Diagnostik und Therapie

Pilzinfektionen in der Hämatologie/Onkologie: So gehen Sie vor

Körpersprache ist stärker als das gesprochene Wort. Man kann aufgebrachten Patienten daher durchaus auch die Handfläche zeigen, also leicht ausgestreckter Arm, man zeigt die Handfläche und signalisiert dem Patienten „Stopp“, so Praxisberaterin Christiane Fleißner-Mielke.

© Doodeez / Stock.adobe.com

Praktische Tipps

Aufgebrachte Patienten? Wie Praxisteams sicher deeskalieren