Karlsruhe weist vorerst Soli-Beschwerde ab

Veröffentlicht:

KARLSRUHE (dpa). Am umstrittenen Solidaritätszuschlag ändert sich vorerst nichts. Das Bundesverfassungsgericht (BVerG) wies in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss einen dagegen gerichteten Normenkontrollantrag des Niedersächsischen Finanzgerichts als unzulässig ab. Das Gericht habe sich nicht hinreichend mit der Rechtsprechung des BVerG zum Wesen der Ergänzungsabgabe auseinandergesetzt, so die Begründung. Das Finanzgericht hatte im November 2009 den seit 1995 erhobenen Solidaritätszuschlag infrage gestellt.

Lesen Sie dazu auch: Mehrheit für Abschaffung des Solidaritätszuschlages

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Digitale Leistungserbringung

KV Sachsen: Antrag für Videosprechstunde nicht vergessen!

G-BA-Plenum

Mindestmenge für Operationen bei Morbus Hirschsprung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kasuistik

Die Dermatitis, die aus dem Wasser kam

S3-Leitlinie

Gicht: Das ist bei der medikamentösen Harnsäuresenkung wichtig

Lesetipps